Vor dem Löh II Kleinmaischeid

Aufstellung eines Bebauungsplanes „Vor dem Löh II“, Ortsgemeinde Kleinmaischeid;

- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB
- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Da in der Ortsgemeinde Kleinmaischeid keine unbebauten Grundstücke in nennenswerter Anzahl mehr zur Verfügung stehen, hatte der Ortsgemeinderat Kleinmaischeid bereits in seiner öffentlichen Sitzung am 07.09.2022 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Vor dem Löh II“ gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplanes sollte entsprechend den Vorschriften des § 13b im beschleunigten Verfahren erfolgen. Durch den § 13b BauGB wurde
der Anwendungsbereich des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a BauGB auf an den Ortsrand anschließende Außenbereichsflächen erweitert, um hierdurch insbesondere den Gemeinden, die mit ihrem Innenentwicklungspotential an ihre Grenze gekommen sind, bei Bedarf die Ausweisung von Wohnbaufläche zu ermöglichen. Im beschleunigten Verfahren ist - entgegen den Vorschriften bei Regelverfahren - für Eingriffe im Sinne der Eingriffsregelung
(§ 1a (3) BauGB) kein Ausgleich erforderlich. Ebenso entfällt die Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes.

Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) zur Unvereinbarkeit des § 13b BauGB mit Unionsrecht darf der § 13b BauGB jedoch nicht mehr angewendet werden. Dies hat zur Folge, dass für die Bebauungspläne im bisherigen Außenbereich keine anwendbare Rechtsgrundlage existiert, auf welcher die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gestützt werden könnte.

Aus Gründen der Rechtssicherheit hat der Ortsgemeinderat Kleinmaischeid in seiner öffentlichen Sitzung am 17.10.2023 daher beschlossen, den Beschluss vom 07.09.2022 über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Vor dem Löh II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzuheben und einen neuen Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Vor dem Löh II“ im regulären Verfahren mit Umweltbericht nach § 2a BauGB in Verbindung
mit Anlage 1 BauGB und naturschutzrechtlichen Ausgleichmaßnahmen zu fassen.

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Vor dem Löh II“ wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht. 

Die Planbereichsgrenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Vor dem Löh II“ sind dem abgebildeten unmaßstäblichen Übersichtsplan zu entnehmen. 

Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im wirksamen Flächennutzungsplan unterliegt das Plangebiet der Darstellung von Flächen für Landwirtschaft (§ 5 (2) Nr. 9 BauGB). Der Bebauungsplan ist demnach nicht gemäß § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Daher ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB entsprechend den künftigen Baugebietsfestsetzungen erforderlich. Die Änderung der Flächennutzungsplanung obliegt gemäß § 67 (2) GemO der Verbandsgemeinde Dierdorf. Entsprechend hat der Ortsgemeinderat Kleinmaischeid bereits in seiner Sitzung am 13.10.2020 beschlossen, den östlich an das bereits vorhandene Wohngebiet „Vor dem Löh“ angrenzenden Bereich im Zuge der aktuellen 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes als mögliche künftige Erweiterungsfläche für Wohnbauflächen bei der Verbandsgemeinde Dierdorf zu beantragen.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind
Teil der Öffentlichkeit im Sinne dieser Vorschrift.

Zu diesem Zweck liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Vor dem Löh II“, bestehend aus der Planzeichnung und den Textfestsetzungen, mit der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie der Artenschutzrechtlichen Prüfung des Büros für Freiraumplanung Dieter Liebert vom 04.07.2023 in der Zeit

vom 22.04.2024 bis einschließlich 24.05.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf, Fachbereich 2, 1. OG, Zimmer 118, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr) sowie nach gesonderter Terminvereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Darüber hinaus sind die Planunterlagen während des Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Dierdorf auf dieser Seite oder unter dem Kurzlink vg-dierdorf.de/-BL2024002 einsehbar. Ein Zugriff
über das zentrale Landesportal „GeoPortal Rheinland-Pfalz“ (https://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich.

Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können die Bebauungsplanunterlagen auch telefonisch (Frau Lied’l, Tel.-Nr.: 02689/291-2105) oder per E-Mail (bettina.liedl@vgdierdorf.de) in Papierform angefordert werden.

Während der Auslegungszeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen zur Planung können im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung schriftlich oder zur Niederschrift bis einschließlich 24.05.2024 vorgebracht werden. An die Unterrichtung und Erörterung schließt sich gemäß § 3 (1) letzter Satz BauGB die im Verfahren vorgeschriebene öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB auch an, wenn die Erörterung zu einer Änderung der Planung führt. Auf nachfolgende Bekanntmachungen wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.


Ortsgemeinde Kleinmaischeid, 11.04.2024
gez. Philipp Rasbach, Ortsbürgermeister