Dorferneuerungskonzept Brückrachdorf

Anerkennung der Erweiterung des Dorferneuerungskonzeptes der Stadt Dierdorf für den Stadtteil Brückrachdorf durch die ADD Trier

 

Nachdem das Dorferneuerungskonzept der Stadt Dierdorf für den Stadtteil Brückrachdorf mit Anerkennungsbescheid vom 02.08.2019 als Fördergrundlage im öffentlichen und privaten Bereich anerkannt wurde, möchte die Stadt Dierdorf die Bürgerinnen und Bürger von Brückrachdorf nachfolgend über die Fördermöglichkeiten im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms des Landes Rheinland-Pfalz für private Antragsteller informieren.

 

Was wird gefördert:

Zuwendungen werden in Gemeinden mit anerkanntem Dorferneuerungskonzept für folgende Vorhaben gewährt (beispielhafte Aufzählung):

 

  • Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur (gestalterische Mehraufwendungen),
  • bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen,
  • investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, Erstellung und Funktionsverbesserung von Gemeinbedarfseinrichtungen, besonders in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden oder Anlagen; ausnahmsweise auch Vorhaben, die zur Gründung eines Trägers der Maßnahme notwendig sind,
  • Verbesserung des Wohnumfeldes durch Rückbau versiegelter Flächen in naturnahe Freiflächen,
  • bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich denkmalpflegebedingter und bauökologischer Mehraufwendungen.

 

Wie hoch wird gefördert:

Die förderfähigen Gesamtkosten müssen mindestens 7.669,00 € betragen. Die maximale Förderhöhe beträgt je Einzelvorhaben bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 30.000 €. Bei infrastrukturellen Maßnahmen kann die Förderhöhe diesen Betrag noch überschreiten. Eigenleistung wird anteilig bis zu 30 % gefördert.

 

Nicht gefördert werden:

Vorhaben,

  • die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen,
  • die Maßnahmen in Neubaugebieten darstellen,
  • die bereits begonnen wurden.

 

Antragsverfahren/Bewilligungsbehörde für private Vorhaben:

 

  • Antragsvordrucke sind bei der Kreisverwaltung Neuwied, auch als Download auf der Homepage: www.kreis-neuwied.de (Bürgerservice / Dienstleistungen von A-Z / Dorferneuerung: private Förderung), sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf erhältlich
  • erforderliche Unterlagen: Förderantrag (Antragsformular, Planskizze, Fotos, Kostenaufstellung)
  • Bewilligungsbehörde ist die Kreisverwaltung Neuwied

 

Fachliche Beratung sowohl in fördertechnischer und förderrechtlicher Sicht gibt es bei der Dorferneuerungsbeauftragten der Kreisverwaltung, Frau Margit Rödder-Rasbach, Dipl.-Ing. (FH), Kreisverwaltung Neuwied, Abt. 6/10-61, Postfach 2161, 56562 Neuwied, Tel. 02631/803-235, Fax: 02631/803-93-235, e-Mail: margit.roedder-rasbach@kreis-neuwied.de.

Das erarbeitete Dorferneuerungskonzept liegt bei der Verbandsgemeinde Dierdorf zur Einsicht vor und kann darüber hinaus auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf unter https://vg-dierdorf.de/ortsgemeinden/stadt-Dierdorf/stadtentwicklung-dorferneuerung/dorferneuerungskonzept-brueckrachdorf/ eingesehen werden.


Stadt Dierdorf, 22.08.2019
Vis, Stadtbürgermeister



Unterlagen zum Dorferneuerungskonzept (PDF-Dateien):