Merkblatt gegen Rückstau aus dem Abwassernetz

Abwasser-Info der VG Werke Dierdorf zum Thema Kanalgebühren

(Benutzungsgebühren Schmutzwasser) sparen

 

Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der Kanalgebühren ist die bezogene Frischwassermenge. Dies bedeutet, dass für einen Wasserverbrauch von z. B. 50 Kubikmetern grundsätzlich auch eine Kanalgebühr für 50 Kubikmeter berechnet wird.

Bei dieser Berechnungsweise wird also unterstellt, dass der gesamte Frischwasserbezug des Haushaltes dem Kanal wieder zugeführt wird. Diese Berechnungsweise ist allgemein gebräuchlich und rechtlich auch zulässig, obschon erfahrungsgemäß zum Beispiel beim Kochen Wasser verdunstet oder beim Blumengießen und Rasensprengen Frischwasser verbraucht wird, also letztendlich nicht dem Kanal zugeführt wird.

Der Einbau von Messgeräten, die Abwassermengen exakt erfassen, ist technisch zwar möglich, lohnt sich aber meist für den Normalhaushalt nicht, weil Anschaffungs- und Unterhaltungskosten die dadurch mögliche Ersparnis um ein Vielfaches übersteigen.

Als Privathaushalt haben Sie aber die Möglichkeit, eine Reduzierung der Kanalgebühren für das Jahr 2022 zu beantragen, wenn die Wasserbezugsmenge Ihres Haushaltes über dem für die Verbandsgemeinde Dierdorf geltenden statistischen Mittel (40 m³ pro Person und Jahr) liegt


und z.B.

  • in Ihrem Haushalt Zwischenzähler installiert sind, hinter denen nur Wasser entnommen werden kann, das dem Kanal nicht zugeführt wurde,
  • Wasser in erheblichen Mengen für gartenbauliche Zwecke genutzt wurde,
  • Wasser bei einem Wasserrohrbruch nachweislich nicht in den Kanal gelangt ist,
  • Wasser bei einem Schwimmbecken / einem Teich verdunstet ist.

Eine Absetzung der Kanalgebühren ist weiterhin möglich, wenn

  • Wasser in erheblichen Mengen für landwirtschaftliche Zwecke genutzt wurde,
  • Wasser in erheblichen Mengen für die gewerbliche Produktion genutzt wurde,
  • Wasser während der Bauzeit genutzt wurde und in den vorgenannten Fällen nicht dem Kanal zugeführt wurde.


In diesen Fällen lohnt sich das Ausfüllen und Zurücksenden des entsprechenden  Antragformulars „Antrag auf Abzug von Frischwasser“ , welches Sie auf folgender Seite finden.


Der Antrag kann ab sofort, muss aber spätestens einen Monat nach Zugang des Kanalgebührenbescheides bei uns eingegangen sein (Ausschlussfrist); Anträge, die später bei uns eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.