Mitteilungen der örtlichen Ordnungsbehörde

Mitteilungen der örtlichen Ordnungsbehörde

 

Wildernde Hunde

Liebe Hundefreunde,
verehrte Hundehalterin, verehrter Hundehalter,
in der Vergangenheit ist es in unseren Wäldern leider immer wieder zu Wilderei durch herumstreunende Hunde gekommen. Wir nehmen die neuesten Vorkommnisse im Waldstück zwischen Großmaischeid und Kleinmaischeid, bei denen ein Reh Opfer eines streunenden Hundes wurde, zum Anlass, nochmals über die Gesetzeslage aufzuklären und um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe zu bitten.

Gemäss § 30 Landesjagdgesetz liegt es in den Befugnissen der zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen, Hunde, die Wild aufsuchen oder verfolgen und die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung Ihres Herren angetroffen werden nötigenfalls zu töten. Der Wirkungsbereich eines Hundehalters ist hierbei so definiert, dass sich der Hund in Hör- und Rufweite aufhalten muss und vor allem dem Rückruf Folge leistet.

Wir dürfen Sie daher – auch in Ihrem Interesse und zum Wohl Ihres Hundes – bitten, diese Regelungen zu befolgen, bzw. Ihren Hund

  •  so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird
  • nicht ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, freiherumlaufen zu lassen
  • in den Grün- und Erholungsanlagen nicht frei umherlaufen zu lassen
  • nicht auf Kinderspielplätze und Liegewiesen mitzunehmen
  • so zu halten, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet
  • so zu halten, dass niemand durch anhaltendes Gebell mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.

Sie unterstützen damit unsere vielfältigen Bemühungen um mehr Umweltschutz und Sicherheit in der Gemeinde/Stadt und erleichtern sich, Ihrem Hund und allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern das Zusammenleben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis


Abzocke von Gewerbebetrieben - Abzocke durch „Dierdorf.Gewerbe-Meldung.de“, bzw. „Zentrales Gewerberegister zur Erfassung von Eintragungen“

Die Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf – örtliche Ordnungsbehörde – warnt vor amtlich anmutenden „Eiligen Mitteilungen“ oder Aufforderungen für die „Eintragung im zentralen Gewerberegister“ diverser Firmen, mit denen zur Zeit wieder Gewerbetreibende und Gemeindeverwaltungen angeschrieben werden. Den Schriftstücken dieser Firmen (z.B. „Europe RegServices Ltd.“ oder „DR Verwaltungs AG“) ist ein vorgefertigtes Formular beigefügt, welches von den Gewerbetreibenden überprüft, ergänzt und unterschrieben per Telefax oder auf dem Postweg zurück gesandt werden soll. Hierbei handele es sich um eine angeblich notwendige Zentralisierung der Gewerbeverzeichnisse. 

Das verwendete Formular erweckt durch die Bezeichnung „Dierdorf.Gewerbe-Meldung.de“  und den Aufbau des Formulars den Anschein, dass es sich um ein amtliches Formblatt handelt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Hier versuchen Adressbuchverlage erneut, Gewerbetreibende zu einem Eintrag in Internet-Suchmaschinen o.ä. zu bewegen. Diese Einträge sind kostenpflichtig, erst im „Kleingedruckten“ ist die Information zu finden, dass es sich um ein kostenpflichtiges und meist auf mindestens zwei bis drei Jahre verbindliches Angebot handelt.

In den uns vorliegenden Fällen aus umliegenden Verbandsgemeinden liegt der Preis bei 348,- €, bzw. 398,88 € zuzüglich Umsatzsteuer pro Jahr.

Deshalb ergeht an alle, die von solchen Unternehmen angeschrieben werden, der dringende Hinweis: Lesen Sie das „Kleingedruckte“ genau durch, bevor Sie unterschreiben.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Frau Monika Jensen, Tel.: 02689/291-3001.

 

"Mit mir nicht“ – Gemeinsam gegen falsche Polizeibeamte

Trickbetrüger, die sich als Opfer ältere Menschen aussuchen, treten jüngst immer wieder als falsche Polizeibeamte auf. 
Allein 2018 registrierte eine spezielle Ermittlungsgruppe rund 2.300 Strafanzeigen im Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz. 
Und in neun Fällen waren die Betrüger 2018 erfolgreich.  Sie erbeuteten Geld und Wertsachen im Gesamtwert von etwa 239.000 Euro. 

Aus diesem Grund hat die Polizei die Kampagne „Mit mir nicht“ gestartet.
Die Polizei will so viele Menschen wie möglich erreichen und über die Vorgehensweise der Betrüger informieren. 
Es sollen neben der Zielgruppe der Älteren auch Angehörige und Bankmitarbeiter angesprochen werden.

Für die kürzlich gestartete Kampagne hat das Polizeipräsidium Koblenz 6.000 Plakate mit unterschiedlichen Protagonisten und deren Aussagen gedruckt und an die Kommunen im Präsidialbereich verteilt.

Auch im Bereich der Verbandsgemeinde Dierdorf werden einige Plakate verteilt.

Nützliche Präventionstipps sowie den Videoclip zur Kampagne gibt es auf der Homepage der Polizei über folgenden Link.


Warnung vor Schreiben der „Gewerbeauskunft-Zentrale"

Die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung hatte bereits im Jahr 2010 über die Vorgehensweise der Firma GWE - Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf als sog. „Gewerbeauskunft-Zentrale“ gewarnt. Aktuell gehen den Gewerbetreibenden und kommunalen Einrichtungen wieder solche Erhebungsbögen zu, bei denen Daten der Gewerbebetriebe angeblich über Telefonbucheinträge eingekauft werden.

Das Unternehmen versendet Anschreiben an die Betriebe mit der Bitte, die Angaben zu ergänzen, bzw. zu berichtigen oder falsche Angaben zu streichen und das Formular unterschrieben zurück zu senden. Sobald dies geschehen ist, kommt ein Vertrag zustande und es entstehen jährliche Kosten in Höhe von 569,06 €. Diese Informationen werden im „Kleingedruckten“ der allgemeinen Geschäftsbedingungen erläutert. Daher muss dringend dazu geraten werden, vor Unterschriftsleistung das Formular genau durchzulesen.

Es wird im Anschreiben der Eindruck erweckt, das Unternehmen handele im Auftrag oder in Absprache mit der Verbandsgemeindeverwaltung. Dies ist nicht der Fall. Die Auskunftszentrale kooperiert nicht mit dem örtlichen Gewerbeamt und erhält auch keine Informationen über ansässige Unternehmen.


Verunreinigungen durch Hundekot = Bußgeld!

Verunreinigung von Bürgersteigen und Grünanlagen durch Hundekot werden durch Bußgeld geahndet !

In der letzten Zeit häufen sich erneut die Beschwerden über durch Hundekot verunreinigte Bürgersteige, Straßen und Grünanlagen. Selbst das Gelände des Schulzentrums Dierdorf wird von verantwortungslosen Hundebesitzern als „Hundeklo“ benutzt !

Offensichtlich ist vielen Hundehaltern immer noch nicht bekannt, dass sie verpflichtet sind, den von ihrem Hund verursachten Kot mit geeigneten Mitteln zu beseitigen.

Wir machen darauf aufmerksam, dass nach der Straßenreinigungssatzung außergewöhnliche Verunreinigungen von demjenigen beseitigt werden müssen, der sie zu verantworten hat. Zuwiderhandlungen, die dem Ordnungsamt  angezeigt werden,  können mit einer Geldbuße bis zu 500,- € geahndet werden.


Winterräumpflicht - Straßenreinigung, Schneeräum- und Streupflicht auf öffentlichen Straßen während der Wintermonate

Hiermit weisen wir – wie in jedem Jahr - noch einmal auf die Straßenreinigungs-, Schneeräum- und Streupflicht der Eigentümer, Besitzer und sonstigen dinglich Berechtigten von bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage hin.

Die Straßenreinigungs- , Schneeräum- und Streupflicht umfasst insbesondere:

1.     Das Besprengen und Säubern der Gehwege und Straßen,
2.     die Schneeräumung auf Gehwegen und Straßen,
3.     das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln (z.B. Sand,       
        Sägemehl etc.),
4.     das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße, die der Entwässerung (Gullis) oder der Brandbekämpfung (Hydranten) dienen, von Unrat, Eis,
        Schnee und wasserabflussstörenden Gegenständen.

Diese Regelung gilt für alle Gemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde Dierdorf.

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass der von einzelnen Gemeinden durchgeführte Winterdienst auf freiwilliger Basis erfolgt und die Verpflichtung der Anlieger zur Schneeräum- und Streupflicht fortbesteht. Insbesondere haftet die Gemeinde nicht für Schäden, die durch mangelhaften oder nicht durchgeführten Winterdienst entstehen und übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass der auf freiwilliger Basis durchgeführte Winterdienst an jedem Tag durchgeführt wird.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle Straßenreinigungssatzungen unserer Verbandsgemeinde zur Verfügung.