Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024
Am Sonntag, dem 9. Juni 2024, finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament (Europawahl) und in Rheinland-Pfalz zugleich die Kommunal-wahlen einschließlich der Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen/Bürgermeister sowie Ortvorsteherinnen/Ortsvorsteher statt. Etwaige Stichwahlen finden am 23. Juni 2023 statt.
Die Wählerinnen und Wähler im Bereich der Verbandsgemeinde Dierdorf entscheiden mit ihren Stimmen über die Zusammensetzung der kommunalen Vertretungskörperschaften (Stadt-/Ortsgemeinde-/Ortsbeirat) in den verbandsangehörigen Gemeinden und des Verbandsgemeinderates Dierdorf sowie des Kreistages des Landkreises Neuwied.
Europawahl am 9. Juni 2024 - Absenkung des Wahlalters
Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl am 9. Juni 2024 auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt worden.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Informationen für Wahlvorschlagsträger zu den Kommunalwahlen 2024
Die Kommunalwahlordnung (KWO) wird derzeit durch den Verordnungsgeber an die neuen rechtlichen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes (KWG) angepasst. Voraussichtlich im Herbst ist mit dem Inkrafttreten zu rechnen.
Unabhängig von den zu erwartenden Änderungen können die derzeit gültigen Vordrucke für die von den Wahlvorschlagsträgern einzureichenden Unterlagen und Erklärungen verwendet werden.
Parteien und politische Gruppierungen, die zu den Kommunalwahlen antreten möchten, können die erforderlichen Vordrucke zur Aufstellung von Wahlvorschlägen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Fachbereich 1.1., Wahlamt, anfordern.
Die Anforderung kann gerne per E-Mail unter wahlamt@vg-dierdorf.de erfolgen.
Der Vordruck für die nach § 19 Absatz 3 KWG erforderliche Absichtserklärung, die neu in den kommunalwahlrechtlichen Vorschriften aufgenommen wurde, kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf ebenfalls angefordert werden.
Weitergehende Informationen im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kandidatenlisten sowie der Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der kommunalen Vertretungsorgane (Orts- und Verbandsgemeinderat) sowie zur Wahl der ehrenamtlichen Stadt-/Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher/innen entnehmen Sie bitte den amtlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf (zu gegebener Zeit), den Internetseiten des Landeswahlleiters (Link www.wahlen.rlp.de) oder nehmen Sie Kontakt mit der VG-Verwaltung, Fachbereich 1.1, Wahlamt, auf.
Terminkalender für die Kommunalwahlen (s. PDF)
Informationen des Landeswahlleiters für die Kommunalwahlen