Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024


Am Sonntag, dem 9. Juni 2024, finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament (Europawahl) und in Rheinland-Pfalz zugleich die Kommunal-wahlen einschließlich der Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen/Bürgermeister sowie Ortvorsteherinnen/Ortsvorsteher statt. Etwaige Stichwahlen finden am 23. Juni 2024 statt.

Die Wählerinnen und Wähler im Bereich der Verbandsgemeinde Dierdorf entscheiden mit ihren Stimmen über die Zusammensetzung der kommunalen Vertretungskörperschaften (Stadt-/Ortsgemeinde-/Ortsbeirat) in den verbandsangehörigen Gemeinden und des Verbandsgemeinderates Dierdorf sowie des Kreistages des Landkreises Neuwied.


Informationen für Unionsbürger aus anderen Mitgliedsstaaten zur Europawahl am 09. Juni 2024

Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie, sofern Sie in der Verbandsgemeinde Dierdorf den Hauptwohnsitz innehaben, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf

                           bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) 

einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Verbandsgemeindeverwaltung senden. (Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!) Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter

www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html

oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany

Ihre
Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf- Wahlamt -
Neuwieder Straße 7
56269 Dierdorf

Sitzungen der Wahlausschüsse zur Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zu den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Am Montag, 22.04.2024, 18.00 Uhr, endet die wahlrechtliche Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen zu den jeweiligen Kommunalwahlen (= Ausschlussfrist!).  

Die Sitzungen der Wahlausschüsse, in denen über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden wird, finden im jeweiligen Wahlgebiet innerhalb der Verbandsgemeinde Dierdorf wie folgt statt:

Wahlausschuss für Gebietskörperschaft:

Stadt Dierdorf,
23.04.2024, 17.00 Uhr
Sitzungssaal VG-Verwaltung, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf

Verbandsgemeinde Dierdorf, 23.04.2024, 18.00 Uhr
Sitzungssaal VG-Verwaltung, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf

Ortsgemeinde Großmaischeid, 23.04.2024, 18.00 Uhr
Gemeindebüro, Dierdorfer Straße 2, 56276 Großmaischeid

Ortsgemeinde Isenburg, 23.04.2024, 18.30 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 36, 56271 Isenburg

Ortsgemeinde Kleinmaischeid
, 24.04.2024, 19.00 Uhr
Bürgerhaus, Hauptstraße 32, 56271 Kleinmaischeid

Ortsgemeinde Marienhausen, 24.04.2024, 19.00 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus, Auf der Hohl 1, 56269 Marienhausen

Ortsgemeinde Stebach, 25.04.2024, 17.30 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus, Maischeider Straße 4, 56276 Stebach

Die Sitzungen der Wahlausschüsse sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf

Europawahl am 9. Juni 2024 - Absenkung des Wahlalters

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl am 9. Juni 2024 auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Informationen für Wahlvorschlagsträger zu den Kommunalwahlen 2024

Die Kommunalwahlordnung (KWO) wird derzeit durch den Verordnungsgeber an die neuen rechtlichen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes (KWG) angepasst. Voraussichtlich im Herbst ist mit dem Inkrafttreten zu rechnen.

Unabhängig von den zu erwartenden Änderungen können die derzeit gültigen Vordrucke für die von den Wahlvorschlagsträgern einzureichenden Unterlagen und Erklärungen verwendet werden. 

Parteien und politische Gruppierungen, die zu den Kommunalwahlen antreten möchten, können die erforderlichen Vordrucke zur Aufstellung von Wahlvorschlägen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Fachbereich 1.1., Wahlamt, anfordern.

Die Anforderung kann gerne per E-Mail unter wahlamt@vg-dierdorf.de erfolgen. 

Der Vordruck für die nach § 19 Absatz 3 KWG erforderliche Absichtserklärung, die neu in den kommunalwahlrechtlichen Vorschriften aufgenommen wurde, kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf ebenfalls angefordert werden.

Weitergehende Informationen im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kandidatenlisten sowie der Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der kommunalen Vertretungsorgane (Orts- und Verbandsgemeinderat) sowie zur Wahl der ehrenamtlichen Stadt-/Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher/innen entnehmen Sie bitte den amtlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf (zu gegebener Zeit), den Internetseiten des Landeswahlleiters (Link www.wahlen.rlp.de) oder nehmen Sie Kontakt mit der VG-Verwaltung, Fachbereich 1.1, Wahlamt, auf.

Terminkalender für die Kommunalwahlen  (s. PDF) 

Informationen des Landeswahlleiters für die Kommunalwahlen