Wienau

Stadt Dierdorf
Einziehung einer Wegeparzelle in der Gemarkung Wienau, Flur 1, Flurstück 54

 

Der Stadtrat der Stadt Dierdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.03.2024 die Einziehung der stadteigenen Wegeparzelle in der Gemarkung Wienau, Flur 1, Flurstück 54, beschlossen und die Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf mit der Durchführung des Außerdienststellungsverfahrens beauftragt.

Der Beschluss des Stadtrates wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.

Da es sich bei dem Weg, der bislang ausschließlich der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Grundstücke diente, nicht um eine öffentliche Straße im Sinne des § 1 Landesstraßengesetzes (LStrG) handelt, finden auch die Vorschriften des § 37 LStrG keine Anwendung und das Außerdienststellungsverfahren kann ohne konkrete formelle Anforderungen durchgeführt werden.

Die Wegeparzelle, die eingezogen werden soll, ist in den nachfolgend abgebildeten Plänen (Lageplan und Luftbild) blau umrandet dargestellt.

Der unbefestigte Wirtschaftsweg mit einer Größe von 781 m² liegt zwischen den Flurstücken 53/4 und 3, die sich im Besitz eines Eigentümers befinden. Eine Bedeutung für den landwirtschaftlichen Verkehr hat der Wirtschaftsweg heute nicht mehr.

Die Unterlagen zu dem Außerdienststellungsverfahren (Bekanntmachung, Lageplan und Luftbild) liegen in der Zeit vom

15.04.2024 bis einschließlich 17.05.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf, Fachbereich 2.1, 1. OG, Zimmer 118, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr) öffentlich aus.

Darüber hinaus sind die Planunterlagen während des Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Dierdorf unter https://www.vg-dierdorf.de/bauen-umwelt-wirtschaft/bauen-wohnen/wegeeinziehungsverfahren/wienau einsehbar.

Während dieser Offenlage können Einwände gegen die Wegeeinziehung vorgebracht werden. Diese sind schriftlich unter Darlegung der eigenen schutzwürdigen Interessen zu begründen.

 

Dierdorf, 03.04.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf
Fb. 2.1

gez.
Manuel Seiler, Bürgermeister