Einwohnermeldeamt

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Onlineanträge:


Wegfall des Kinderreisepasses ab 01.01.2024

Wie bereits von den Medien bekannt gemacht wurde, wird der Kinderreisepass ab 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt oder verlängert. Über dieses Datum hinaus gültige Kinderreispässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf.

Kinder bis 16 Jahre erhalten auf Antrag und Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils einen Personalausweis oder Reisepass. Zur Beantragung eines Reisepasses wird bis zum 18. Lebensjahr die Einverständniserklärung beider Elternteile benötigt.
Die Anwesenheit des Kindes ist bei Antragstellung erforderlich!

Das Bürgerbüro darf KEINE verbindliche Empfehlung zur Beantragung eines bestimmten Ausweisdokumentes aussprechen.

Bitte beachten Sie die Lieferzeiten der Dokumente, wenn Sie Urlaub im Ausland mit Ihren Kindern planen.

Die Lieferzeiten betragen im Durchschnitt für den Personalausweis 3 Wochen, für den Reisepass 4-6 Wochen – Ausnahmen mit längerer Lieferdauer sind möglich.



Anwendungen mit dem neuen Personalausweis

Für die Nutzung zahlreicher Angebote ist ein neuer Personalausweis (nPA, ausgestellt ab 01.11.2010) mit eingeschalteter eID- bzw. Online-Ausweisfunktion erforderlich.

Die o.a. Verlinkungen führen Sie auf die Homepage des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, auf der zahlreiche Informationen für Sie regelmäßig aktualisiert zur Verfügung gestellt werden.

Zum Aufruf der Startseite für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums klicken Sie bitte hier.

 Weitere Informationen zur AusweisApp und weiterem Zubehör finden Sie hier.



Autom. Melderegisterauskünfte über das Internet

Die Meldebehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf darf laut Meldegesetz an private Stellen Auskünfte aus dem Meldere­gister über den Familiennamen, den Vornamen, den Doktorgrad und die Anschriften ein­zelner bestimmter Einwohnerinnen und Einwohner erteilen.

Diese Auskunft darf auch im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden.

Ein entsprechender Zugang zum automatisierten Abruf einfacher Melderegisterauskünfte über das Internet ist für alle Meldebehörden in Rheinland-Pfalz eröffnet worden.

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft über das Internet erfolgt nicht, wenn die betroffene Person dieser Form der Auskunftserteilung widersprochen hat.

Der Wider­spruch ist beim Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer 021 oder Zimmer 022, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen und kann mit anliegendem Vordruck erfolgen.

Diese Übermittlungssperren sind grundsätzlich unbefristet gültig und müssen daher nur einmal beantragt werden.

Das Antragsformular kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.



Weitergabe von Daten bei Alters- und Ehejubiläen

 Nach dem Bundesmeldegesetz in Verbindung mit der Meldedaten-Übermittlungsverordnung, dürfen die Daten über Alters- und Ehejubiläen nur weitergegeben werden, wenn die hiervon Betroffenen von ihrem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch gemacht haben.

Im Jahre 2023 sind von diesen Bestimmungen folgende Personen betroffen: 

Mitbürgerinnen und Mitbürger, die 1953, 1948, 1943, 1938, 1933, 1928 oder früher geboren sind sowie Ehepaare, die 1998, 1973, 1963, 1958, 1953 oder früher die Ehe geschlossen haben.

Die Daten werden, wenn keine Widersprüche vorliegen, an die Ortsgemeinde und Kreisverwaltung Neuwied zu Zwecken der Gratulation weitergegeben.

Die Daten beschränken sich auf Vor- und Familiennamen, Anschrift sowie Tag und Art des Jubiläums.

Wer mit der Weitergabe seiner persönlichen Daten an die oben genannten Stellen nicht einverstanden ist, kann sofort, spätestens jedoch zwei Monate vor dem Jubiläum, der Weitergabe dieser Daten widersprechen.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 021 oder Zimmer 022, einzulegen.

Das Antragsformular kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.

 


Das polizeiliche Führungszeugnis - Änderung des Aussehens (Layout) ab 18.02.2019

Ab dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Es wurde hinsichtlich des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit verbessert. Die auffälligste Neuerung betrifft das weiße Adressfeld. Es wurde deutlich vergrößert.


Außerdem ist das neue Führungszeugnis übersichtlicher und mehrsprachig. So stehen die Daten zur Person jetzt bei jedem Führungszeugnis einheitlich oben rechts auf der Seite, unabhängig davon, ob Eintragungen vorhanden sind oder nicht. Die Bezeichnungen der Personendaten werden künftig in deutscher, englischer und französischer Sprache aufgeführt. Enthält das Führungszeugnis keine Eintragung wird auch diese Information dreisprachig aufgeführt. Neben dem Führungszeugnis wurden auch alle übrigen Auskünfte aus dem Bundezentralregister sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in gleicher Weise angepasst.

Um das neue Aussehen einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, hat das Bundesamt für Justiz einen Flyer und ein Plakat erstellt, die ich Ihnen als Informationsmaterial zur Verfügung stellen möchte. Die beigefügten PDF-Dateien des Flyers und des Plakats sollen Ihnen eine an Ihren Bedarf angepasste Vervielfältigung ermöglichen.

Den Flyer können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.