Gemeindezentrum Wienau

Aufstellung des Bebauungsplanes „Gemeindezentrum mit Schule“ und Teilaufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hofacker“, Dierdorf-Wienau;

- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

-  Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) i.V.m. § 4 a Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Stadtrat der Stadt Dierdor hat in seiner Sitzung am 06.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gemeindezentrum mit Schule“ und Teilaufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hofacker“ der Stadt Dierdorf beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

Ziel und Zweck der Planung

Die Mennoniten Brüdergemeinde Wienau plant seit dem Jahr 2017 die Errichtung eines Gemeinde- und Schulzentrums (LUKAS-Grundschule) auf dem angrenzenden Areal neben der bestehenden Mennonitenkirche, welches nach ersten Abstimmungen mit der Stadt Dierdorf und dem Stadtteil Wienau für die Umsetzung des Vorhabens erworben wurde. Dadurch wäre die Unterbringung des Gemeinde- und Schulzentrums in einem Gebäude möglich. Zu diesem Zweck wurde ein Schulträgerverein mit dem Namen „Freie Christliche Schule Dierdorf e.V.“ gegründet. Grundlage für den Unterricht an der LUKAS-Grundschule sind die für die öffentlichen Schulen vorgeschriebenen Lehrpläne (Rahmenpläne). Die erforderliche Genehmigung zur Gründung dieser Schule wurde seitens der zuständigen Schulaufsicht, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), erteilt. Als temporäre Zwischenlösung für vier Jahre wurde eine Containeranlage errichtet, welche bis zur Fertigstellung der geplanten Schule vorübergehend der Unterbringung der Klassenräume dient.

Die in Rede stehende Fläche wird im westlichen Bereich von dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hofacker“, 3. Änderung, überplant und ist im wirksamen Flächennutzungsplan teilweise als „Flächen für den Gemeinbedarf für Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ gemäß § 5 (2) Nr. 2 BauGB und im östlichen Bereich teilweise als „Ackerfläche“ gemäß § 5 (2) Nr. 9 BauGB dargestellt.

Zur Realisierung des Vorhabens ist es daher erforderlich, die notwendigen planungsrechtlichen Grundlagen über die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes verbunden mit einer Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hofacker“, zu schaffen. Vorhabenträger ist die Mennoniten Brüdergemeinde Wienau.

Da gemäß § 8 (2) BauGB Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist außerdem eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB entsprechend den künftigen Baugebietsfestsetzungen erforderlich.

 

Geltungsbereich

Das ca. 3,08 ha große Plangebiet liegt unmittelbar östlich angrenzend an das bestehende Gelände des Gemeindehauses der Mennoniten Brüdergemeinde. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Wienau, Flur 1, Flurstücke 53/4 (teilweise), 54 und 3. Die Planbereichsgrenzen sind dem nachfolgend abgebildeten unmaßstäblichen Planentwurf zu entnehmen.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne dieser Vorschrift.

Zu diesem Zweck liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und den Textfestsetzungen, mit der Begründung einschließlich Umweltbericht mit den separaten Anlagen (Artenschutzvorprüfung und Biotop- und Nutzungstypenplan) in der Zeit

vom 15.04.2024 bis einschließlich 17.05.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf, Fachbereich 2, 1. OG, Zimmer 118, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr) sowie nach gesonderter Terminvereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Während dieser Auslegungszeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. An die Unterrichtung und Erörterung schließt sich gemäß § 3 (1) letzter Satz BauGB die im Verfahren vorgeschriebene öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB auch an, wenn die Erörterung zu einer Änderung der Planung führt. Auf nachfolgende Bekanntmachungen wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.

Anregungen zur Planung können im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung schriftlich oder zur Niederschrift bis einschließlich 17.05.2024 vorgebracht werden. An die Unterrichtung und Erörterung schließt sich gemäß § 3 (1) letzter Satz BauGB die im Verfahren vorgeschriebene öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB auch an, wenn die Erörterung zu einer Änderung der Planung führt. Auf nachfolgende Bekanntmachungen wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.

Darüber hinaus sind die Planunterlagen während des Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Dierdorf auf dieser Seite oder unter dem Kurzlink vg-dierdorf.de/-BL2024001 einsehbar. Ein Zugriff über das zentrale Landesportal „GeoPortal Rheinland-Pfalz“ (https://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich.


Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können die Bebauungsplanunterlagen auch telefonisch (Frau Lied’l, Tel.-Nr.: 02689/291-2105) oder per E-Mail (bettina.liedl@vg-dierdorf.de) in Papierform angefordert werden.

Stadt Dierdorf, 04.04.2024
gez. Thomas Vis, Stadtbürgermeister