2 Änd Larsheck Kleinmaischeid

Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "In der Larsheck" der Ortsgemeinde Kleinmaischeid im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB; 

- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Um konkrete Erweiterungsabsichten von zwei im Gewerbegebiet „In der Larsheck“ ansässigen Unternehmen zu ermöglichen, ist es erforderlich, die notwendigen planungsrechtlichen Grundlagen gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) über eine Änderung des seit dem Jahre 1992 rechtskräftigen Bebauungsplanes „In der Larsheck“ zu schaffen.

Der Ortsgemeinderat Kleinmaischeid hat daher in seiner Sitzung am 24.03.2025 gemäß § 1 Abs. (3) i.V.m. § 2 (1) BauGB die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „In der Larsheck“ beschlossen. Die Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Im beschleunigten Verfahren gelten gemäß § 13a (2) Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahren nach § 13 (2) und (3) Satz 1 BauGB entsprechend.

Der Aufstellungs- / Verfahrenseinleitungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Gemäß § 13a (3) Nr. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB erfolgen wird.

Ungeachtet der gesetzlichen Möglichkeit, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden abzusehen, hat der Ortsgemeinderat Kleinmaischeid beschlossen, in einem freiwilligen Verfahrensschritt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) durchzuführen, um so eine Abschätzung des zu erwartenden Abwägungsmaterials zu erhalten und dies bereits vor der formellen Auslegung
in der Planung zu berücksichtigen. Sollten sich im Zuge des Bebauungsplanverfahrens noch Tatbestände ergeben, die gegen die Anwendung des § 13a BauGB sprechen sollten, bleibt es der Ortsgemeinde Kleinmaischeid unbenommen, auf ein Regelverfahren umzustellen.
Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Dierdorf ist das Plangebiet als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die Änderung des Bebauungsplanes ist somit nach § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung ist in dem nachfolgend abgebildeten Planentwurf durch eine schwarz unterbrochene Linie gekennzeichnet.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „In der Larsheck“ (Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung, Artenschutzrechtliche Prüfung vom 09.05.2025)

 in der Zeit vom 21.07.2025 bis einschließlich 22.08.2025

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Dierdorf auf dieser Seite zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgestellt.

Ein Zugriff über das zentrale Landesportal „GeoPortal Rheinland-Pfalz“ (http://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich.

Zusätzlich liegen die Unterlagen während des angegebenen Zeitraums bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf, Fachbereich 2, 1. OG, Zimmer 118, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr) sowie nach gesonderter Terminvereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können die Bebauungsplanunterlagen auch in Papierform bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf angefordert werden. 

Stellungnahmen können während der o.a. Veröffentlichung bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: bettina.liedl@vg-dierdorf.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Ortsgemeinde Kleinmaischeid, 10.07.2025
gez. Stefan Pung, Ortsbürgermeister