1. Wirtschaftssatzung des Zweckverbandes Abwassergruppe Holzbach für das Wirtschaftsjahr 2026

1.  Wirtschaftssatzung

des Zweckverbandes Abwassergruppe Holzbach für das Wirtschaftsjahr 2026

 

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwassergruppe Holzbach hat aufgrund des § 7 Absatz 1 Nr. 8 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der Fassung vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21) in Verbindung mit den §§ 95 ff und § 24 GemO in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) – zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473, 475) – und § 9 seiner Verbandsordnung vom 01.02.1989 in der Änderungsfassung vom 29.11.1996 in Verbindung mit §§ 15 ff der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz – EigAnVO - vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373) zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473, 475) am 13.11.2025 folgende Wirtschaftssatzung beschlossen. Diese wird, nachdem die Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion Trier - als Aufsichtsbehörde - mit Schreiben vom 19.12.2025 mitgeteilt hat, sie werde Bedenken wegen Rechtsverletzung nicht geltend machen, hiermit öffentlich bekannt gemacht:

§ 1

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf

1. im Erfolgsplan

 

Erträge

 

973.300,00 €

 

                                 

Aufwendungen

 

973.300,00 €

2. im Vermögensplan

 

Einnahmen

 

438.900,00 €

 

 

Ausgaben

 

438.900,00 €

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen werden nicht erforderlich.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden festgesetzt:               

Für das Wirtschaftsjahr 2027

 

 

0,00 €

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden kann, wird festgesetzt auf

 

 

 

 

100.000,00 €

§ 5

Die Umlage, die der Zweckverband zur Deckung seiner Aufwendungen von den Verbandsmitgliedern erhebt, wird auf

 

 

 

 

968.900,00 €

festgesetzt. Hiervon haben die Verbandsmitglieder entsprechend ihrem Anteil Abschlagszahlungen in gleicher

Höhe zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10.2026 zu leisten.

 

Dierdorf, 06.01.2026

Zweckverband Abwassergruppe Holzbach

 

 

(Manuel Seiler)                                      (Dienstsiegel)

Verbandsvorsteher


Hinweis:

  1. Der Wirtschaftsplan 2026 liegt jedermann zur Einsichtnahme während der Dienststunden

vom 26. Januar 2026 bis 06. Februar 2026

    bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 105, und

    bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, Zimmer 310

 

   öffentlich aus.

 

 2. Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) Ausschließungsgründe (§ 22 Gemeindeordnung) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung der Sitzung der Zweckverbandsversammlung (§ 34 Gemeindeordnung)

bei der Beratung und Beschlussfassung über diese Wirtschaftssatzung ist gemäß § 7 Absatz 1 des Zweckverbandsgesetzes in Verbindung mit § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Zweckverband Abwassergruppe Holzbach, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht wird.

 

 

Dierdorf, 06.01.2026

Zweckverband Abwassergruppe Holzbach

           

(Manuel Seiler)                          (Dienstsiegel)                          

Verbandsvorsteher