Auf der Hochanwand Großmaischeid

Auf der Hochanwand Großmaischeid

Aufstellung der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbepark „Auf der Hochanwand“ der Ortsgemeinde Großmaischeid;

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Großmaischeid hatte bereits in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2014 auf der Grundlage des § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbepark „Auf der Hochanwand“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 30.10.2014 bis einschließlich 01.12.2014 haben sich umfangreiche Planänderungen ergeben, die eine Wiederholung der frühzeitigen Beteiligungsschritte erforderlich machen.

 

Vorgesehen ist die Erweiterung des Gewerbeparks „Auf der Hochanwand“ in nördliche Richtung. Beabsichtigt ist eine industriell gewerbliche Bebauung auf bislang land- und forstwirtschaftlich genutztem Gelände. Es handelt sich um Flächen, die sich heute im Außenbereich befinden. Mit der Aufstellung der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbepark „Auf der Hochanwand“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zeitgemäße und bedarfsgerechte gewerbliche Entwicklung und der damit verbundenen Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen am Standort Großmaischeid geschaffen werden.

 

Die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbepark „Auf der Hochanwand“ erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist die in Rede stehende Fläche als gewerbliche Baufläche dargestellt. Damit ist eine gewerbliche Nutzung bereits vorbereitet.

 

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 9,3 ha. Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist in dem nachfolgend abgebildeten Bebauungsplanentwurf (unmaßstäblich) durch eine schwarz unterbrochene Linie gekennzeichnet.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben

 

Zu diesem Zweck liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes (Planzeichnung und Textfestsetzungen) einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht sowie dem Gutachten zur artenschutzrechtlichen Prüfung in der Zeit

 

vom 27.03.2023 bis einschließlich 28.04.2023

 

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf, Fachbereich 2, 1. OG, Zimmer 118, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr) sowie nach gesonderter Terminvereinbarung öffentlich aus.

 

Darüber hinaus sind die Planunterlagen während des Auslegungszeitraums hier auf dieser Seite einsehbar. Ein Zugriff über das zentrale Landesportal „GeoPortal Rheinland-Pfalz“ (https://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich.

 

Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können die Bebauungsplanunterlagen auch telefonisch (Frau Lied’l, Tel.-Nr.: 02689/291-2105) oder per E-Mail (bettina.liedl@vg-dierdorf.de) in Papierform angefordert werden.

 

Anregungen zur Planung können im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung schriftlich oder zur Niederschrift bis einschließlich 28.04.2023 vorgebracht werden. An die Unterrichtung und Erörterung schließt sich gemäß § 3 (1) letzter Satz BauGB die im Verfahren vorgeschriebene öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB auch an, wenn die Erörterung zu einer Änderung der Planung führt. Auf nachfolgende Bekanntmachungen wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.

 

Ortsgemeinde Großmaischeid, 13.03.2023
gez. Guido Kern, Ortsbürgermeister