Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Larsheck 8 und 10“ als Teilplan B der 2. Änderung des Bebauungsplanes "In der Larsheck" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB;
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 und § 13a (2) Nr.1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 i.V.m. § 3 (2) BauGB
Um konkrete Planungen von im Gewerbegebiet „In der Larsheck“ ansässigen Unternehmen zu ermöglichen, hatte der Ortsgemeinderat Kleinmaischeid bereits in der Ortsgemeinderatssitzung am 24.03.2025 die 2. Änderung des seit dem Jahre 1992 rechtskräftigen Bebauungsplanes „In der Larsheck“ beschlossen.
Zu den Änderungsinhalten der ursprünglich beschlossenen 2. Änderung des Bebauungsplanes "In der Larsheck" gehörte - unter anderem - auch die Umnutzung der beiden bisher als Betriebswohnungen dienenden Wohnhäuser auf den Flurstücken 13/5 und 13/10 (Larsheck 8 und 10). Anlass hierfür war, dass beide Häuser veräußert werden sollen und daher künftig seitens des Betriebes keinerlei Bedarf für eine Betriebswohnung im üblichen Sinne und Fortführung deren bisheriger Nutzung mehr besteht. Eine weitere Verwendung seitens des Betriebes, der diese Wohnungen bisher genutzt hat und dem diese per Baulast zugeordnet sind, ist somit nicht mehr geben. Da die Bausubstanz der beiden Wohnhäuser einen Abriss nicht rechtfertigen kann, soll nunmehr die Nutzung durch einen anderen Gewerbebetrieb im Bereich des Gewerbegebietes „In der Larsheck“ ermöglicht werden. Der Betrieb verfügt bereits auf dem Firmengelände über eine Betriebswohnung, möchte die beiden Wohnhäuser jedoch darüber hinaus nutzen, um als Betriebsinhaber mit Familienmitgliedern nahe am Betrieb wohnen zu können. Als Gewerbetreibendem sind dem Vorhabenträger die potenziell auf die beiden Wohnhäuser einwirkenden Immissionen bekannt und es besteht das Zugeständnis, dies in gleichem Maße zu akzeptieren, wie bei der Betriebswohnung auf dem eigenen Firmengelände. Dem Gebot des § 1a Abs. 2 BauGB folgend gilt es auch, Potenziale zur Innenentwicklung und Nachverdichtung durch Wiedernutzbarmachung zu schaffen.
Auf Grund von seitens der Fachbehörden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgetragenen Bedenken gegen die Ausweisung und Festsetzung eines „Sonstigen Sondergebietes“, mit der Option, - unabhängig von den Gewerbebetrieben - in den Wohnhäusern im Gewerbegebiet „In der Larsheck“ wohnen zu können, hatte sich die Ortsgemeinde Kleinmaischeid dazu entschieden, die ursprünglich beschlossene 2. Änderung in zwei Teilplänen fortzuführen und die angestrebte Umnutzung der Wohnhäuser über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Larsheck 8 und 10“ als Teilplan B zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „In der Larsheck“ zu regeln. In dem Zusammenhang sollen die neuen Eigentümer und Vorhabenträger sowie das im Gewerbegebiet „In der Larsheck“ ansässige Unternehmen verpflichtet werden, die beiden Wohnhäuser zu erhalten und ausschließlich für eigene Zwecke als Wohnungen zu nutzen.
Im Hinblick darauf, dass sich bei dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Larsheck 8 und 10" als Teilplan B der 2. Änderung des Bebauungsplanes "In der Larsheck“ die Verfahrensart geändert hat, ist hierfür ein neuer Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3) i.V.m. 2 (1) BauGB zu fassen.
In der Folge hatte der Ortsgemeinderat Kleinmaischeid in seiner Sitzung am 02.12.2025 den entsprechend überarbeiteten Entwurf gebilligt und gemäß § 1 (3) i.V.m. 2 (1) BauGB die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Larsheck 8 und 10" als Teilplan B der 2. Änderung des Bebauungsplanes "In der Larsheck“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, auf der Grundlage der vorliegenden Vorentwurfsplanung die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB und die anschließende formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB einzuleiten.
Der Beschluss gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Larsheck 8 und 10“ als Teilplan B der 2. Änderung des Bebauungsplanes "In der Larsheck" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Larsheck 8 und 10" als Teilplan B der 2. Änderung des Bebauungsplanes "In der Larsheck“ ist in dem nachfolgend abgebildeten Plan (Stand 23.10.2025) durch eine schwarz unterbrochene Linie gekennzeichnet.
Gemäß § 13a (3) Nr. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Larsheck 8 und 10“ als Teilplan B der 2. Änderung des Bebauungsplanes "In der Larsheck" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgen wird.
Ebenso wird gemäß § 13a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB abgesehen.
Stattdessen kann sich gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit bis einschließlich 13.03.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und zur Planung äußern.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (2) Nr.1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 i.V.m. § 3 (2) BauGB wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Larsheck 8 und 10“ als Teilplan B der 2. Änderung des Bebauungsplanes "In der Larsheck" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Planzeichnung und Textteil) in der Zeit
vom 16.03.2026 bis einschließlich 17.04.2026
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Dierdorf auf dieser Seite zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgestellt.
Ein Zugriff über das zentrale Landesportal „GeoPortal Rheinland-Pfalz“ (http://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich.
Zusätzlich liegen die Unterlagen während des angegebenen Zeitraums bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf, Fachbereich 2, 1.OG, Zimmer 118, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr) sowie nach gesonderter Terminvereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können die Bebauungsplanunterlagen auch in Papierform bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf angefordert werden.
Stellungnahmen können während der o.a. Veröffentlichung bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: bettina.liedl@vg-dierdorf.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Ortsgemeinde Kleinmaischeid, 26.02.2026
gez. Stefan Pung, Ortsbürgermeister
