2. Änderung des Bebauungsplanes "In der Larsheck" / Teilplan A im beschleunigten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Um konkrete Planungen von im Gewerbegebiet „In der Larsheck“ ansässigen Unternehmen zu ermöglichen, hatte der Ortsgemeinderat Kleinmaischeid bereits in der Ortsgemeinderatssitzung am 24.03.2025 die 2. Änderung des seit dem Jahre 1992 rechtskräftigen Bebauungsplanes „In der Larsheck“ beschlossen.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, sollte die Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Umweltbericht und ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgen.
Ungeachtet der gesetzlichen Möglichkeit, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden abzusehen, hatte der Ortsgemeinderat Kleinmaischeid damals beschlossen, in einem freiwilligen Verfahrensschritt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen, um so eine Abschätzung des zu erwartenden Abwägungsmaterials zu erhalten und dies bereits vor der formellen Auslegung in der Planung zu berücksichtigen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB fand in der Zeit vom 21.07.2025 bis einschließlich 22.08.2025 statt; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (1) BauGB mit Schreiben vom 21.07.2025 über die Planung informiert und unter Fristsetzung bis zum 29.08.2025 um eine Stellungnahme zu der Planung gebeten.
Die ursprüngliche Änderungsplanung beinhaltete zunächst auch die Umnutzung der beiden bisher als Betriebswohnungen dienenden Wohnhäuser „Larsheck“ 8 und 10. Für diese sollte durch die geplante Darstellung als „Sonstiges Sondergebiet“ der Status und die ausschließliche Zulässigkeit als Betriebswohnung aufgehoben werden. Eine weitere Verwendung seitens des Betriebes, der diese Wohnungen bisher genutzt hat und dem diese per Baulast zugeordnet sind, ist nicht mehr geben. Es besteht seitens des Betriebes keinerlei Bedarf für eine Betriebswohnung und Fortführung deren bisheriger Nutzung. Da die Bausubstanz der beiden Wohnhäuser einen Abriss nicht rechtfertigen kann, soll die Nutzung durch einen anderen Gewerbebetrieb im Gewerbegebiet „Larsheck“ ermöglicht werden.
Auf Grund von im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung seitens der Fachbehörden vorgetragenen Bedenken gegen die vorgenannte Ausweisung und Festsetzung eines „Sonstigen Sondergebietes“, hatte die Ortsgemeinde Kleinmaischeid daraufhin entschieden, die 2. Änderung in zwei Teilplänen A (2. Änderung des Bebauungsplanes "In der Larsheck" / Teilplan A) und B (Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Larsheck 8 und 10“ als Teilplan B zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „In der Larsheck“) getrennt fortzuführen.
In der Folge hatte der Ortsgemeinderat Kleinmaischeid in seiner Sitzung am 02.12.2025 beschlossen, den entsprechend angepassten Planentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „In der Larsheck“ / Teilplan A im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu billigen und auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss vom 24.03.2025 behält für das Verfahren der 2. Änderung des Bebauungsplanes "In der Larsheck" / Teilplan A weiterhin Gültigkeit, da es sich hier lediglich um eine Reduzierung der dem damaligen Aufstellungsbeschluss zu Grunde gelegenen Planung handelt. Ebenso ist auch eine Wiederholung der bereits erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 (1) BauGB entbehrlich, da die Ergebnisse aus diesem Verfahrensschritt bereits in die aktuelle Planung eingeflossen sind.
Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes "In der Larsheck" / Teilplan A ist in dem nachfolgend abgebildeten Plan (Stand 20.10.2025) durch eine schwarz unterbrochene Linie gekennzeichnet.
Gemäß § 13a (3) Nr. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes "In der Larsheck" / Teilplan A im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgen wird.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (2) Nr.1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 i.V.m. § 3 (2) BauGB wird der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes "In der Larsheck" / Teilplan A (Planzeichnung und Textteil) in der Zeit
vom 09.03.2026 bis einschließlich 10.04.2026
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Dierdorf auf dieser Seite zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgestellt.
Ein Zugriff über das zentrale Landesportal „GeoPortal Rheinland-Pfalz“ (http://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich.
Zusätzlich liegen die Unterlagen während des angegebenen Zeitraums bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf, Fachbereich 2, 1. OG, Zimmer 118, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr) sowie nach gesonderter Terminvereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können die Bebauungsplanunterlagen auch in Papierform bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf angefordert werden. Stellungnahmen können während der o.a. Veröffentlichung bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: bettina.liedl@vg-dierdorf.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Ortsgemeinde Kleinmaischeid, 26.02.2026
gez. Stefan Pung, Ortsbürgermeister
