Einsicht in den Jahresabschluss Wasserversorgung der Verbandsgemeindewerke Dierdorf
Der Rat der Verbandsgemeinde Dierdorf hat anlässlich seiner Sitzung am 09. Oktober 2025 den mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers versehenen Jahresabschluss des Betriebszweiges
Wasserversorgung
für das
Wirtschaftsjahr 2024
festgestellt. Er hat gleichzeitig beschlossen, den Jahresgewinn zur teilweisen Deckung des noch nicht gedeckten Verlustvortrages aus dem Jahr 2019 zu verwenden sowie den Restbetrag des Verlustvortrages 2019 durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage auszugleichen.
Der Jahresabschlussbericht einschließlich des Bestätigungsvermerkes des Wirtschaftsprüfers liegt gemäß § 27 Abs. 3 EigAnVO i.V.m. Ziffer 8 DVO zu § 27 GemO in der Zeit
vom 24.11. bis 05.12.2025
zu jedermanns Einsicht im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 104/105, während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.
Dierdorf, 07.11.2025
Manuel Seiler, Bürgermeister
