8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes "Gemeindezentrum mit Schule" und der Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Hofacker" in Dierdorf-Wienau;
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und gleichzeitiger öffentlicher Auslegung
Anlass und Ziel der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Die Mennoniten Brüdergemeinde Wienau plant seit dem Jahr 2017 die Errichtung eines Gemeinde- und Schulzentrums (LUKAS-Grundschule) auf dem angrenzenden Areal neben der bestehenden Kirche, um so die Unterbringung des Gemeinde- und Schulzentrums in einem Gebäude möglich zu machen. Zur Realisierung des Vorhabens wurde es erforderlich, die notwendigen planungsrechtlichen Grundlagen über die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes, verbunden mit einer Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hofacker“, zu schaffen. In der Folge hatte der Stadtrat in seiner Sitzung am 06.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gemeindezentrum mit Schule“, Dierdorf-Wienau, und damit verbunden die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hofacker“, beschlossen.
Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Dierdorf stellt für den Erweiterungsbereich eine Fläche für Landwirtschaft und Wald mit der Zweckbestimmung „Acker“ dar. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Entwicklung von Gemeinbedarfsflächen, auf denen, gemäß den Zielen des parallel durchgeführten Bauleitplanverfahrens, eine Schule mit Gemeindezentrum ermöglich werden soll, sowie die Entwicklung von Grünflächen als Parkanlage im Kontext der vorgenannten Nutzung. Das Planvorhaben entspricht damit nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Da Bebauungspläne gemäß § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist daher eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB entsprechend den künftigen Baugebiets-festsetzungen erforderlich. Entsprechend hatte der Verbandsgemeinderat Dierdorf in seiner Sitzung am 13.03.2025 beschlossen, das Verfahren zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.
Nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in der Zeit vom 16.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 23.04.2025 bis zum 30.05.2025 hat der Verbandsgemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.12.2025 nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen den Planentwurf gebilligt und beschlossen, die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes "Gemeindezentrum mit Schule" und der Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Hofacker" gemäß § 3 (2) BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Der Änderungsbereich liegt am östlichen Siedlungskörper von Wienau und grenzt östlich an das Areal des bestehenden Gemeindezentrums an. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgend abgebildeten Planentwurf.
Veröffentlichung der Planunterlagen:
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB wird der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes "Gemeindezentrum mit Schule" und der Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Hofacker" der Stadt Dierdorf; bestehend aus der Planzeichnung, mit der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit
vom 25.03.2026 bis einschließlich 30.04.2026
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Dierdorf auf dieser Seite zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgestellt.
Ein Zugriff über das zentrale Landesportal „GeoPortal Rheinland-Pfalz“ (https://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich.
Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können die Flächennutzungsplanunterlagen auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf angefordert werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen während des angegebenen Zeitraums bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf, Fachbereich 2, 1. OG, Zimmer 118, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr) sowie nach gesonderter Terminvereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der o.a. Veröffentlichung bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden können. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: bettina.liedl@vg-dierdorf.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 3 (3) BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der Veröffentlichung der Planunterlagen gem. § 3 (1) BauGB eingesehen werden:
- Begründung zum Bebauungsplan
- Umweltbericht als gesonderter Teil B zur Begründung zur Flächennutzungsplanänderung mit der Beschreibung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaft / Erholung, Kultur und sonstige Sachgüter sowie der Beschreibung der Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern und Belangen des Umweltschutzes.
- Artenschutzvorprüfung (Stufe I) inkl. Planungsraumanalyse zur geplanten Bebauung einer Fläche mit einem Gemeindezentrum inkl. Grundschulnutzung, ÖKOlogik GbR, 56244 Kuhnhöfen, Mai 2020
- Biotop- und Nutzungstypenplan
- Schalltechnisches Gutachten, Bebauungsplan „Gemeindezentrum mit Schule“, Dierdorf Wienau, Konzept dB plus GmbH, 66606 Sankt Wendel, November 2024
- Baugrunduntersuchung und hydrogeologisches Gutachten zur Prüfung der Versickerungsfähigkeit am Gemeindezentrum in Dierdorf-Wienau, Gesellschaft für Umwelt und Geotechnik mbH, 55469 Simmern/ Hunsrück, Mai 2025
- Baugrundgutachten für den Bauvorentwurf - Neubau eines Schul- und Gemeindezentrums in Dierdorf-Wienau, Heidestraße, Baugrund-Breker, 53840 Troisdorf, 2020
- BV Gemeindezentrum MBG-Dierdorf, Bohrpunktekarte, Baugrund-Breker, 53840 Troisdorf, November 2020
Folgende umweltrelevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren nach § 4 (1) BauGB liegen vor und werden mit ausgelegt:
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Kirchstraße 45, 56410 Montabaur, Schreiben vom 22.05.2025 (Keine Wasserschutzgebiete, keine Fließgewässer, unwahrscheinliche Starkregengefährdung, Entwässerung gesichert, Altablagerungsstätte angrenzend an Plangebiet)
- Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Emy-Roeder-Straße 5, 55129 Mainz, Schreiben vom 22.05.2025 (ehemaliger Steinbruch angrenzend an Plangebiet, keine Ausgleichsflächen auf Rohstoffsicherungsflächen)
- Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, Niederberger Höhe 1, 56077 Koblenz, Schreiben vom 14.05.2025 (Keine Forderungen/ Einwände)
- Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) Rheinland-Pfalz, Erdgeschichtliche Denkmalpflege Standort Koblenz, Direktion Landesarchäologie, Niederberger Höhe 1, 56077 Koblenz, E-Mail vom 30.04.2025 (Keine Forderungen/ Einwände)
- Verbandsgemeindewerke Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Schreiben vom 21.05.2025 (Lage in einem Sturzflutentstehungsgebiet geringer lntensität)
- Kreisverwaltung Neuwied, Untere Landesplanungsbehörde, Postfach 2161, 56564 Neuwied, Landesplanerische Stellungnahme, Schreiben vom 24.10.2025 (Entwässerung, Überschwemmungsgebiete, Lärm, Lokalklima, Radon, Ausgleichsflächen)
Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, 12.03.2026
gez. Manuel Seiler, Bürgermeister
