8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Gemeindezentrum mit Schule" und Teilaufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Hofacker", Dierdorf-Wienau;
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Mennoniten Brüdergemeinde Wienau plant seit dem Jahr 2017 die Errichtung eines Gemeinde- und Schulzentrums (LUKAS-Grundschule) auf dem angrenzenden Areal neben der
bestehenden Kirche, um so die Unterbringung des Gemeinde- und Schulzentrums in einem
Gebäude möglich zu machen. Als temporäre Zwischenlösung für vier Jahre wurde eine Containeranlage errichtet, welche bis zur Fertigstellung der geplanten Schule vorübergehend der
Unterbringung der Klassenräume dient.
Zur Realisierung des Vorhabens ist es erforderlich, die notwendigen planungsrechtlichen
Grundlagen über die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes, verbunden mit einer
Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hofacker“, zu schaffen. Der Stadtrat hat
daher in seiner Sitzung am 06.03.2024 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Gemeindezentrum mit Schule“, Dierdorf-Wienau, und damit verbunden die Teilaufhebung
des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hofacker“, beschlossen.
Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Dierdorf stellt für den Erweiterungsbereich
eine Fläche für Landwirtschaft und Wald mit der Zweckbestimmung „Acker“ dar. Das Planvorhaben entspricht damit nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Da Bebauungspläne
gemäß § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist daher eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB entsprechend den künftigen Baugebietsfestsetzungen erforderlich. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Entwicklung von Gemeinbedarfsflächen, auf denen, gemäß den Zielen des parallel durchgeführten Bauleitplanverfahrens, eine Schule mit Gemeindezentrum ermöglich werden soll, sowie die Entwicklung von Grünflächen als Parkanlage im Kontext der vorgenannten Nutzung.
Nach § 8 (3) BauGB kann mit der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines
Bebauungsplans gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt
werden. Der Bebauungsplan kann vor dem Flächennutzungsplan bekannt gemacht werden,
wenn nach dem Stand der Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein wird. Die Änderung der Flächennutzungsplanung obliegt gemäß § 67 (2) GemO der Verbandsgemeinde. Der Stadtrat der Stadt Dierdorf hat daher in seiner Sitzung am 06.03.2024 ebenfalls beschlossen, die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 (3) BauGB entsprechend den künftigen Baugebietsfestsetzungen bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.
Der Verbandsgemeinderat Dierdorf hat daraufhin in seiner Sitzung am 13.03.2025 beschlossen,
das Verfahren zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.
Der Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes (8. Änderungsverfahren) wird
hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ist dem nachfolgend
abgebildeten unmaßstäblichen Planentwurf zu entnehmen.
Gemäß § 2 (4) und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet
werden.
Im Rahmen der Bauleitplanung ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB möglichst frühzeitig
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen,
die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und die
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit
im Sinne dieser Vorschrift.
Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend
aus der Planzeichnung, mit der Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 2a
BauGB, in der Zeit
vom 16.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Dierdorf auf dieser Seite zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgestellt.
Ein Zugriff über das zentrale Landesportal „GeoPortal Rheinland-Pfalz“ (http://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich.
Zusätzlich liegen die Unterlagen während des angegebenen Zeitraums bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf, Fachbereich 2, 1. OG, Zimmer
118, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr,
Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr) sowie nach gesonderter Terminvereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können die Flächennutzungsplanunterlagen
auch telefonisch (Frau Lied’l, Tel.-Nr.: 02689/291-2105) oder per E-Mail (bettina.liedl@vg-dierdorf.
de) in Papierform angefordert werden.
Während der Auslegungszeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen zur Planung können im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung schriftlich oder zur Niederschrift
bis einschließlich 16.05.2025 vorgebracht werden. An die Unterrichtung und Erörterung
schließt sich gemäß § 3 (1) letzter Satz BauGB die im Verfahren vorgeschriebene öffentliche
Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB auch an, wenn die Erörterung zu einer Änderung der
Planung führt. Auf nachfolgende Bekanntmachungen wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.
Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, 03.04.2025
gez. Manuel Seiler, Bürgermeister