Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf erinnert aus gegebenem Anlass höflichst alle Grundstückseigentümer an eine grundlegende Pflicht:
Jedes bebaute Grundstück muss dauerhaft mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer versehen sein (§ 126 Absatz 3 BauGB). Eigentümer sind sowohl für die erstmalige Anbringung, als auch dazu verpflichtet diese Schilder fortlaufend instand zu halten. Das bedeutet konkret: Eine Hausnummer darf nicht verblassen, beschädigt sein oder hinter Hecken, Sträuchern und Pflanzen verschwinden. Sie muss von der öffentlichen Straße aus zweifelsfrei lesbar sein.
Gerade jetzt im Herbst/Winter wird diese Pflicht zu einer echten Herausforderung u.a. für Rettungsdienste, Feuerwehr, aber auch für die Polizei, wo jedoch jede Sekunde zählt.
Wir bitten daher alle Eigentümer in unserer Verbandsgemeinde, ihrer Nummerierungspflicht nachzukommen und Folgendes zu prüfen:
- Ist eine Nummer vorhanden? Falls das Schild durch Renovierungen oder Witterung fehlt, bringen Sie bitte umgehend ein neues an.
- Ist der Weg frei? Schneiden Sie Pflanzen zurück, die das Schild verdecken.
- Denken Sie auch an die Beleuchtung: Wir möchten an unsere Bürgerinnen und Bürger appellieren: Sorgen Sie bei Dunkelheit für ausreichend Licht am Schild (z. B. durch eine Außenleuchte). Eine unbeleuchtete Nummer kann im Ernstfall wertvolle Zeit kosten.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe, mit einer ordnungsgemäßen Hausnummer aktiv zur Sicherheit in unseren Gemeinden beizutragen.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf
