Kindertageseinrichtung Betriebserlaubnis Beantragung
Leistungsbeschreibung
Kinder haben einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Der Betrieb bedarf einer Erlaubnis.
Institutionelle Betreuung erfolgt in Tageseinrichtungen für Kinder, die Betreuungsangebote vorhalten können für
- Unter-2-Jährige,
- Über-2-Jährige,
- Schulkinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Verfahrensablauf
Es empfiehlt sich vor dem Einreichen des Antrags auf Betriebserlaubnis einer Tageseinrichtung für Kinder eine Beratung bei der zuständigen Stelle wahrzunehmen.
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Referat Kindertagestätten
Voraussetzungen
Tageseinrichtungen für Kinder werden betrieben durch Träger, gegegenenfalls anerkannte Träger der freien Jugendhilfe oder durch Kommunen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Nachweis, dass die Räumlichkeiten für den Betrieb der Kita geeignet sind, sind der Nachweis der Baugenehmigung, eine Bauabnahmebescheinigung oder eine entsprechende Bescheinigung des Architekten und der Nachweis der Durchführung der Brandverhütungsschau bereits vor Betriebsaufnahme vorzulegen. Unfallkasse, Lebensmittelüberwachung und Gesundheitsamt müssen die Geeignetheit ebenfalls bestätigen. Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis ist rechtzeitig vor Aufnahme des Betriebes zu stellen, Änderungen sind dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung unverzüglich anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig
Rechtsgrundlage
- § 45 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG)
- Landesverordnung zur Ausführung von Bestimmungen des Landesgesetzes über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaGAVO)
Anträge / Formulare
Es ist ein Antrag notwendig. Dieser kann nur über das webbasierte Landesverfahren KiDz gestellt werden. Zugang zum webbasierten Landesverfahren erteilt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.