Aufhebung
des Bebauungsplanes
„In der Steinengass“ der Stadt Dierdorf;
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Dierdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.05.2023 gemäß § 1 (3) i.V.m. § 2 (1) BauGB die Aufhebung des Bebauungsplanes „In der Steinengass“ beschlossen. Der Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes „In der Steinengass“ wurde gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB am 24.05.2023 ortsüblich bekannt gemacht.
Nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 25.05.2023 bis einschließlich 23.06.2023 hat der Stadtrat der Stadt Dierdorf in seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2023 nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen den Planentwurf gebilligt und beschlossen, die Aufhebung des Bebauungsplanes „In der Steinengass“ gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Ziel und Zweck der Planung
Ursprünglich erfolgte die Aufstellung des Bebauungsplanes in den 90er-Jahren im Zusammenhang mit dem Neubau der Mehrfamilienhäuser im östlich an das Areal der Verbandsgemeinde angrenzenden Bereich „In der Steinengass“. Die ehemalige Verbandsgemeindeverwaltung (Poststraße 5) ist im Bebauungsplan bislang als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Öffentliche Verwaltung“ ausgewiesen. Da das Gebäude aber nunmehr einer Nutzung zugeführt werden soll, die vorrangig dem Wohnen dient, sind die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen über eine Änderung oder Aufhebung des Bebauungsplanes zu schaffen. Da es im Wesentlichen darum geht, den Gebäudebestand einer neuen Nutzung zuzuführen und im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes keine städtebaulich relevanten Neubauvorhaben geplant sind, empfiehlt es sich, den Bebauungsplan „In der Steinengass“ ersatzlos aufzuheben. Nach der Aufhebung des Bebauungsplanes - und dem damit verbundenen Wegfall der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen - entspricht das Gebiet dann wieder unbeplantem Innenbereich gemäß § 34 BauGB (Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) in Verbindung mit § 15 BauNVO. Damit geben künftig die vorhandene Bebauung in Verbindung mit der Bebauung im Umfeld im Einzelfalle vor, welche Bauvorhaben und Nutzungen als städtebaulich und immissionsschutzrechtlich verträglich zu bewerten und genehmigungsfähig sind.
Umfang des Plangebiets
Das Aufhebungsgebiet entspricht dem Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „In der Steinengass“; die Planbereichsgrenzen sind dem abgebildeten unmaßstäblichen Plan zu entnehmen.
Der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes „In der Steinengass“ (Stand: 05.07.2023), bestehend aus der Planurkunde und dem Textteil „Hinweise, Begründung und Umweltbericht“ (da der Bebauungsplan aufgehoben wird, haben die Hinweise künftig keine Bedeutung mehr und dienen daher lediglich als Information während des Aufhebungsverfahrens) liegt gemäß § 3 (2) BauGB mit den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
vom 17.08.2023 bis einschließlich 19.09.2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf, Fachbereich 2, 1. OG, Zimmer 118, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr) sowie nach gesonderter Terminvereinbarung öffentlich aus.
Darüber hinaus sind gemäß § 4a (4) S. 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Planunterlagen während des Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Dierdorf auf dieser Seite oder unter dem Kurzlink vg-dierdorf.de/-BL2023003 einsehbar. Ein Zugriff über das zentrale Landesportal „GeoPortal Rheinland-Pfalz“ (https://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich.
Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können die Bebauungsplanunterlagen auch in Papierform angefordert werden.
Gemäß § 3 (2) S. 2 BauGB wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf abgegeben werden können. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Weiterhin wird gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
- Umweltbericht mit Angaben zu Inhalten und Zielen des Bebauungsplanes, Umweltschutzzielen aus Fachgesetzen und Fachplanungen sowie deren Bedeutung für den Bebauungsplan, Schutzgebieten, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme und Bewertung, Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes im Plangebiet, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen, Planungsalternativen, erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, Merkmalen der verwendeten technischen Verfahren, Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen
Im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit nachfolgenden Sachverhalten eingegangen.
Es handelt sich hierbei insbesondere um folgende Stellungnahmen:
- Schreiben der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz vom 30.05.2023 mit Hinweise zum Umgang mit archäologischen Funden
- Schreiben der Kreisverwaltung Neuwied vom 16.06.2023 mit Hinweisen zu künftig zulässigen Nutzungen und daraus potenziell resultierenden bodenrechtlichen Spannungen sowie zu Anforderungen an die Löschwasserversorgung und Flächen für die Feuerwehr
- Mail des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz, Fachgruppe Luftverkehr vom 17.05.2023 mit Hinweisen zu Belangen der Flugsicherheit des Sonderlandeplatzes Dierdorf-Wienau
- Mail des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität -Landeseisenbahnverwaltung- vom 22.05.2023 mit Hinweisen zu Belangen der Eisenbahnstrecke Selters-Altenkirchen
- Mail des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz, Fachgruppe V IV —Schwertransporte, Eisenbahnen, Seilbahnen, Schifffahrt- Bereich Eisenbahnen vom 26.06.2023 mit Hinweisen zu Belangen der Eisenbahnstrecke Selters-Altenkirchen
Stadt Dierdorf, 28.07.2023
gez. Thomas Vis, Stadtbürgermeister