In der Muhl Großmaischeid

 

Aufstellung eines Bebauungsplanes „In der Muhl“, Ortsgemeinde Großmaischeid, gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB;

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

 

Aufgrund der anhaltenden Nachfrage aus der Bevölkerung sieht die Ortsgemeinde Großmaischeid es als wichtige Aufgabe an, neues Bauland in überschaubarer Dimension auszuweisen. Zur Sicherung einer geordneten und maßvollen Weiterentwicklung von Großmaischeid wurden in der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates am 26.11.2019 auf Basis einer Voruntersuchung zur Standorteignung Beschlüsse zur Aufstellung der vier Bebauungspläne „In der Muhl“, „Burwiesenstraße“, „Zu den Auen“ und „Dörnchen“ gefasst. Die Aufstellungsbeschlüsse wurden gemäß § 2 (1) BauGB am 18.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht.

Die Aufstellung der Bebauungspläne erfolgt entsprechend den Vorschriften des § 13b im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 (3) Satz 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

Ungeachtet der gesetzlichen Möglichkeit, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 1 BauGB von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden abzusehen, soll in einem ersten Schritt für alle vier Bebauungspläne eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB erfolgen. Mit den Erkenntnissen aus diesem Verfahrensschritt möchte die Ortsgemeinde anschließend entscheiden, welche Verfahren weiter fortgeführt und ggf. zum Abschluss gebracht werden können.

Die Lage des Plangebietes „In der Muhl“ ergibt sich aus dem nachstehend dargestellten Erschließungskonzept (Abb. 1). Die Planbereichsgrenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind dem ebenfalls abgebildeten unmaßstäblichen Lageplan (Abb. 2) zu entnehmen. Insgesamt umfasst das Plangebiet eine Fläche von ca. 1,06 ha.

Die bislang vorliegenden Unterlagen zum Bebauungsplan „In der Muhl“ (Erschließungskonzept und die zusammenfassende Erläuterung zum Vorverfahren der Bebauungspläne „In der Muhl“ - „Burwiesenstraße“ - „Zu den Auen“ - „Dörnchen“) liegen gemäß § 3 (1) BauGB in der Zeit

                                      vom 11.05.2020 bis einschließlich 12.06.2020

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Poststraße 5, 56269 Dierdorf, Fachbereich 2, 1. OG, Zimmer 209, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr) sowie nach gesonderter Terminvereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Während dieser Auslegungszeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen wird um eine vorherige Terminvereinbarung, telefonisch (Frau Lied’l, Tel.-Nr.: 02689/291-34) oder per E-Mail (bettina.liedl@vg-dierdorf.de), gebeten.

Darüber hinaus sind die Planunterlagen ab dem 11.05.2020 auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Dierdorf unter www.vg-dierdorf.de im Bereich „Verwaltung“ - „Bauleitplanungen“ - „laufende Verfahren“ - „In der Muhl Großmaischeid“ einsehbar.

Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können die Unterlagen bei Bedarf auch in Papierform angefordert werden.

Anregungen zur Planung können im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung schriftlich oder zur Niederschrift bis einschließlich 12.06.2020 vorgebracht werden. An die Unterrichtung und Erörterung schließt sich gemäß § 3 (1) letzter Satz BauGB die im Verfahren vorgeschriebene öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB auch an, wenn die Erörterung zu einer Änderung der Planung führt. Auf nachfolgende Bekanntmachungen wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.

Ortsgemeinde Großmaischeid, 28.04.2020
Guido Kern, Ortsbürgermeister