Wiesenstraße Kleinmaischeid

Wiesenstraße, Kleinmaischeid


Aufstellung eines Bebauungsplanes „Wiesenstraße“, Ortsgemeinde Kleinmaischeid, gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB;

- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB

- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Da in Kleinmaischeid keine unbebauten Grundstücke in nennenswerter Anzahl mehr zur Verfügung stehen beabsichtigt die Ortsgemeinde Kleinmaischeid, zur Deckung der Nachfrage nach Baugrundstücken im Rahmen einer geordneten und maßvollen Ortsentwicklung ein neues Wohngebiet südöstlich der Ortslage, im Anschluss an die „Wiesenstraße“, auszuweisen. Es handelt sich um Flächen, die sich derzeit im Außenbereich gemäß § 35 BauGB befinden, so dass die notwendigen baurechtlichen Grundlagen über die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu schaffen sind.

Entsprechend wurde in der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates am 07.09.2022 der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Wiesenstraße“ nach § 13b BauGB gefasst.

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wiesenstraße wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt entsprechend den Vorschriften des § 13b im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 (3) Satz 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

Ungeachtet der gesetzlichen Möglichkeit, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 1 BauGB von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden abzusehen, soll in einem ersten Schritt eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB erfolgen, um so eine Abschätzung des zu erwartenden Abwägungsmaterials zu erhalten und dies bereits vor der formellen Auslegung in der Planung oder ggf. als Entscheidungsgrundlage, ob das Verfahren weitergeführt werden soll, zu berücksichtigen.

Die Planbereichsgrenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Wiesenstraße“ sind dem abgebildeten unmaßstäblichen Bebauungsplanentwurf zu entnehmen.

Die bislang vorliegenden Unterlagen zum Bebauungsplan „Wiesenstraße“ (Planentwurf sowie textliche Erläuterung zum Vorverfahren) liegen gemäß § 3 (1) BauGB in der Zeit

vom 10.10.2022 bis einschließlich 11.11.2022

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf, Fachbereich 2, 1. OG, Zimmer 118, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr) sowie nach gesonderter Terminvereinbarung öffentlich aus.

Darüber hinaus sind der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Planunterlagen während des Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Dierdorf hier auf dieser Seite einsehbar. Ein Zugriff über das zentrale Landesportal „GeoPortal Rheinland-Pfalz“ (www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich.

Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können die Bebauungsplanunterlagen auch telefonisch (Frau Lied’l, Tel.-Nr.: 02689/291-2105) oder per E-Mail (bettina.liedl@vg-dierdorf.de) in Papierform angefordert werden.

Anregungen zur Planung können im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung schriftlich oder zur Niederschrift bis einschließlich vorgebracht werden. An die Unterrichtung und Erörterung schließt sich gemäß § 3 (1) letzter Satz BauGB die im Verfahren vorgeschriebene öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB auch an, wenn die Erörterung zu einer Änderung der Planung führt. Auf nachfolgende Bekanntmachungen wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.


Ortsgemeinde Kleinmaischeid, 27.09.2022
gez. Philipp Rasbach, Ortsbürgermeister