Entwurf des 2. Wirtschaftsplanes 2023 des Zweckverbandes Abwassergruppe Holzbach

Der Entwurf des 2. Wirtschaftsplanes 2023 des Zweckverbandes Abwassergruppe Holzbach mit Anlagen wurde am 14.08.2023 den Verbandsmitgliedern zugeleitet.
Den Einwohnern im Bereich des Zweckverbandes Abwassergruppe Holzbach wird hiermit die Möglichkeit der Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit vom 25. August 2023 bis 13. September 2023,
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 105
und
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, Zimmer 310
gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung gegeben.

Vorschläge zum Entwurf des 2. Wirtschaftsplanes 2023 oder seinen Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung durch die Einwohner bei den oben genannten Stellen schriftlich eingereicht werden.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwassergruppe Holzbach wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Satzung zum 2. Wirtschaftsplan über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Dierdorf, 14.08.2023
Zweckverband Abwassergruppe Holzbach
gez. Manuel Seiler
Verbandsvorsteher