Bebauungsplanes "Gemeindezentrum mit Schule" und Teilaufhebung der 1. Änderung
des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Hofacker", Dierdorf-Wienau;
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Dierdorf hat in seiner Sitzung am 06.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Gemeindezentrum mit Schule“ und Teilaufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hofacker“ der Stadt Dierdorf beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB am 10.04.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
Nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom in der Zeit vom 15.04.2024 bis einschließlich 17.05.2024 hat der Stadtrat der Stadt Dierdorf in seiner öffentlichen Sitzung am 19.02.2025 nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen den Planentwurf gebilligt und beschlossen, den Bebauungsplan "Gemeindezentrum mit Schule" und Teilaufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
"Gewerbegebiet Hofacker", Dierdorf-Wienau; gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - verbunden mit der Anhörung der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB - durchzuführen.
Die Planaufstellung erfolgt im Regelverfahren. Damit einher geht die Durchführung einer Umweltprüfung,
deren Ergebnisse im Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan zusammengestellt werden. Parallel zur Änderung des Bebauungsplans wird auch der Flächennutzungsplan in einem separaten Verfahren im Rahmen einer Fortschreibung angepasst.
Lage und Umfang des Plangebiets
Das ca. 3,08 ha große Plangebiet liegt unmittelbar östlich angrenzend an das bestehende Gelände des Gemeindehauses der Mennoniten Brüdergemeinde. Die Fläche wird im westlichen Bereich von dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hofacker“, 3. Änderung, überplant.
Die Plangebietsabgrenzungen sind dem nachfolgend abgebildeten unmaßstäblichen Planentwurf
zu entnehmen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes "Gemeindezentrum mit Schule" und Teilaufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Hofacker", Dierdorf-Wienau, bestehend aus der Planzeichnung und den Textfestsetzungen; wird gemäß § 3 (2) BauGB mit Begründung einschließlich Umweltbericht, Artenschutzvorprüfung, Biotop- und Nutzungstypenplan, Feldlerchenkartierung, Schalltechnischem Gutachten, Baugrundgutachten sowie den wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit
vom 24.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Dierdorf auf dieser Seite zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgestellt.
Ein Zugriff über das zentrale Landesportal „GeoPortal Rheinland-Pfalz“ (http://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich.
Zusätzlich liegen die Unterlagen während des angegebenen Zeitraums bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Dierdorf, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf, Fachbereich 2, 1. OG, Zimmer 118, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr) sowie nach gesonderter Terminvereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können die Bebauungsplanunterlagen auch telefonisch (Frau Lied’l, Tel.-Nr.: 02689/291-2105) oder per E-Mail (bettina.liedl@vg-dierdorf.de) in Papierform angefordert werden.
Gemäß § 3 (2) S. 2 BauGB wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf abgegeben werden können. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Weiterhin wird gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
- Begründung zum Bebauungsplan
- Umweltbericht mit der Beschreibung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaft / Erholung, Kultur und sonstige Sachgüter sowie der Beschreibung der Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern und Belangen des Umweltschutzes. Außerdem beinhaltet der Umweltbericht geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen.
- Biotop- und Nutzungstypenplan
- Artenschutzrechtliche Beurteilung
- Feldlerchenkartierung
Im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit nachfolgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).
Es handelt sich hierbei insbesondere um folgende Stellungnahmen:
- Zusammenfassende Stellungnahme der Kreisverwaltung Neuwied vom 14.05.2024 (Hinweisezur Starkregenvorsorge, Hochwasser, Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltevermögen, Lärm, Schutz des Bodens)
- Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht vom 16.04.2024 (Hinweise zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinflüssen durch Lärm)
- Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke Dierdorf vom 17.05.2024 (Hinweise zur Schmutz- und Oberflächenwasserentsorgung und zur Starkregenvorsorge)
- Stellungnahme des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (Luftverkehr) vom 19.04.2024 (Hinweis auf Fluglärm)
- Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Landesarchäologie vom 13.05.2024 (Hinweise auf archäologische Verdachtsfläche)
- Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau, Mainz vom 21.05.2024 (Hinweise zu Bergbau/Altbergbau im Plangebiet, Altbergbau östlich des Plangebiets, Boden und Baugrund, mineralische Rohstoffe, Geologiedatengesetz)
- Stellungnahme des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel vom 21.05.2024 (Hinweise zu produktionsintegrierte Kompensation P-I-K)
- Stellungnahme der PLEdoc GmbH, Netzauskunft vom 15.04.2024 (Hinweis auf Abstimmungsbedarf zu externen Ausgleichsmaßnahmen)
- Stellungnahme des Westerwaldvereins e.V. vom 08.05.2024 (Hinweis auf Solarmindestfläche)
Stadt Dierdorf, 10.07.2025
gez. Ulrich Schreiber, Stadtbürgermeister