Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024


Am Sonntag, dem 9. Juni 2024, finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament (Europawahl) und in Rheinland-Pfalz zugleich die Kommunal-wahlen einschließlich der Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen/Bürgermeister sowie Ortvorsteherinnen/Ortsvorsteher statt. Etwaige Stichwahlen finden am 23. Juni 2024 statt.

Die Wählerinnen und Wähler im Bereich der Verbandsgemeinde Dierdorf entscheiden mit ihren Stimmen über die Zusammensetzung der kommunalen Vertretungskörperschaften (Stadt-/Ortsgemeinde-/Ortsbeirat) in den verbandsangehörigen Gemeinden und des Verbandsgemeinderates Dierdorf sowie des Kreistages des Landkreises Neuwied.


Ergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen
vom 09.06.2024:


Kreistag Neuwied

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Verbandsgemeinderat

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Stadtbürgermeister/in

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Ortsvorsteher und Ortsbeiräte von Brückrachdorf, Elgert, Giershofen und Wienau

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Ortsbürgermeister Großmaischeid

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Ortsgemeinderat Großmaischeid

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Ortsvorsteher Kausen

Zu den Ergenissen

Ortsbeirat Kausen

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Ortsbürgermeister Isenburg

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Ortsgemeinderat Isenburg

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Ortsbürgermeister Kleinmaischeid

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Ortsgemeinderat Kleinmaischeid

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Ortsbürgermeister Marienhausen

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Ortsgemeinderat Marienhausen

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Ortsbürgermeister Stebach

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Ortsgemeinderat Stebach

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Informationen und Veröffentlichungen:


Sitzungen der Wahlausschüsse zur Feststellung der Wahlergebnisse zu den Kommunalwahlen vom 09. Juni 2024

Nach dem Wahlsonntag, 09. Juni 2024, stellen die Wahlausschüsse der kommunalen Gebietskörperschaften die Wahlergebnisse in ihrem Wahlgebiet formell endgültig fest. 

Die Sitzungen der Wahlausschüsse, in denen die Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse, die Sitzverteilung sowie die Feststellung der Gewählten erfolgt, finden im jeweiligen Wahlgebiet innerhalb der Verbandsgemeinde Dierdorf wie folgt statt:  

Wahlausschuss für Gebietskörperschaft Stadt Dierdorf
13.06.2024, 17.00 Uhr
Sitzungssaal VG-Verwaltung, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf

Wahlausschuss für Gebietskörperschaft Verbandsgemeinde Dierdorf 13.06.2024, 18.00 Uhr
Sitzungssaal VG-Verwaltung, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf

Wahlausschuss für Gebietskörperschaft Ortsgemeinde Großmaischeid 13.06.2024, 18.00 Uhr
Gemeindebüro, Dierdorfer Straße 2, 56276 Großmaischeid

Wahlausschuss für Gebietskörperschaft Ortsgemeinde Isenburg          12.06.2024, 18.00 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 36, 56271 Isenburg

Wahlausschuss für Gebietskörperschaft Ortsgemeinde Kleinmaischeid 12.06.2024, 19.00 Uhr
Bürgerhaus Hauptstraße 32, 56271 Kleinmaischeid

Wahlausschuss für Gebietskörperschaft Ortsgemeinde Marienhausen 11.06.2024, 18.30 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus, Auf der Hohl 1, 56269 Marienhausen

Wahlausschuss für Gebietskörperschaft Ortsgemeinde Stebach
13.06.2024, 18.30 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus, Maischeider Straße 4, 56276 Stebach

Die Sitzungen der Wahlausschüsse sind öffentlich.
Jedermann hat Zutritt.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf                             

Wahlbekanntmachung v. 15.05.24

I.
Am Sonntag, dem 09. Juni 2024, finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und in Rheinland-Pfalz zugleich die Kommunalwahlen einschließlich der Wahl der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/ Bürgermeister statt.

Die Wahlen dauern von 8 Uhr bis 18 Uhr.

II.
Die Stadt Dierdorf ist in folgende Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk 101 – Stadtteil Dierdorf-Brückrachdorf,
Wahlraum: Sängerhalle, Bergstraße 23

Wahlbezirk 201 – Teilgebiet der ehemaligen Stadt Dierdorf,
Wahlraum: Sitzungsraum der Stadtverwaltung, Marktstraße 3

Wahlbezirk 202 – Teilgebiet der ehemaligen Stadt Dierdorf,
Wahlraum: „Alte Schule“, Am Damm 1

Wahlbezirk 301 – Stadtteil Dierdorf-Giershofen,
Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus, Raiffeisenstraße 3

Wahlbezirk 401 – Stadtteil Dierdorf-Wienau,
Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus, Schwalbenstraße 7

Wahlbezirk 501 – Stadtteil Dierdorf-Elgert,
Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus, Erlenstraße 28

Die Ortsgemeinde Großmaischeid ist in folgende Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk 101 – Teilgebiet der ehemaligen Gemeinde Großmaischeid,
Wahlraum: Sitzungsraum der Ortsgemeinde, Dierdorfer Straße 2

Wahlbezirk 102 – Teilgebiet der ehemaligen Gemeinde Großmaischeid,
Wahlraum: Schulturnhalle, Schulstraße 2

Wahlbezirk 201 – Ortsteil Großmaischeid-Kausen,
Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus, Hochstraße 6

(.....)

Ausführung der Briefwahlen für die Europawahl und Kommunalwahlen 2024

Für die beantragte Durchführung der Briefwahl zu der Europawahl und den Kommunalwahlen am 09.06.2024 erhalten die wahlberechtigten Personen von den Verwaltungen eine Vielzahl von unterschiedlichen Formularen. Da es sich um zwei unterschiedliche Wahlen handelt, müssen diese auch getrennt behandelt werden. Auf keinen Fall dürfen die wahlberechtigten Personen alle Wahlunterlagen für die Europawahl und die Kommunalwahlen in einen Umschlag kompakt an die Verwaltungen zugesendet werden. Das jeweils beigefügte Merkblatt erläutert das im Folgenden dargelegte Verfahren.

Die Wahlberechtigten beziehen für die Europawahl einen weißen Wahlschein, einen weißen Stimmzettelumschlag, einen recht langen, graufarbenen Stimmzettel und einen roten Wahlbriefumschlag. Nach der Kennzeichnung des Stimmzettels ist dieser in den weißen Stimmzettelumschlag zu legen und zu verschließen. Getrennt von diesem Stimmzettelumschlag ist der Wahlschein vom Wahlberechtigten zu unterschreiben und beide in den roten Wahlbriefumschlag einzulegen sowie diesen zu verschließen. Der Wahlbrief kann dann kostenfrei an die aufgedruckte Versandadresse zur Post gebracht oder bei der Verwaltung abgegeben werden.

Im Prinzip wiederholt sich das Verfahren für die Kommunalwahlen. Die einzelnen Unterlagen werden hier farblich unterschieden. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger bekommen einen gelblichen Wahlschein, einen blauen Stimmzettelumschlag, für jede einzelne Kommunalwahl unterschiedlich farblich gestaltete Stimmzettel und einen orangefarbenen Wahlbriefumschlag. Auch hier ist das Verfahren identisch. Nach der Kennzeichnung der Stimmzettel sind diese in den blauen Stimmzettelumschlag zu legen; nach dessen Verschluss ist der vom Wahlberechtigten unterzeichnete Wahlschein getrennt davon in den orangenen Wahlbriefumschlag zu stecken, zuzukleben und kostenfrei an die Verwaltung zu versenden.

Sollte versehentlich ein Wahlbriefumschlag verwendet worden sein, ist die gültige Stimmabgabe für beide Wahlen nicht gewährleistet.

Informationen für politische Gruppierungen (Parteien und Wählergruppen) zu Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf

Nachstehend weist die VG-Verwaltung auf die seit Jahren geübte und gängige Praxis bei Veröffentlichungen von politischen Gruppierungen (Parteien und Wählergruppen) im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf hin:  

Berichte zu Veranstaltungen
: Hinweise auf Veranstaltungen von politischen Gruppierungen (Parteien und Wählergruppen) mit örtlichen Gliederungen im Gebiet der Verbandsgemeinde Dierdorf sind unter der nichtamtlichen Rubrik „Aus Vereinen und Verbänden“ jederzeit möglich. Gleiches gilt für neutral verfasste Berichte von durchgeführten Veranstaltungen. Die Darlegung von politischen Zielen sowie die Vornahme von Wertungen haben hierbei zu unterbleiben. Der Abdruck von Bildmaterialien erfolgt nicht.  

Öffentliche Einladung zu einer Wahlberechtigtenversammlung
Die öffentliche Einladung zu einer Wahlberechtigtenversammlung einer nichtmitgliedschaftlich organisierten Wählergruppe zur Aufstellung eines Wahlvorschlages im Zuge der Kommunalwahlen kann unter der betreffenden amtlichen Rubrik veröffentlicht werden. Verantwortlich für die wahlrechtskonforme Veröffentlichung (Inhalt und Frist) der öffentlichen Einladung bleibt die Wählergruppe als Wahlvorschlagsträger.


Berichte nach einem Bewerberaufstellungsverfahren
: Die politischen Gruppierungen können nach einem Aufstellungsverfahren die Bewerberinnen und Bewerber zu den Kommunalwahlen im reinen Berichtsstil einmal unter der nichtamtlichen RubrikAus Vereinen und Verbänden“ benennen. Die Darlegung von politischen Zielen sowie die Vornahme von Wertungen haben hierbei zu unterbleiben. Der Abdruck von Bildmaterialien erfolgt nicht.

Aus vorgenannten Gründen ist eine Registrierung von Vertretern politischer Gruppierungen als Redakteure beim sog. CMS-Verfahrens des Mitteilungsblattes der Verbandsgemeinde Dierdorf nicht möglich.  

Die Einsendung vorgenannter Textbeiträge kann gerne auf folgende E-Mail-Anschriften erfolgen: info@vg-dierdorf.de

Der Verbandsgemeindeverwaltung bleibt es vorbehalten, Beiträge, die den vorstehenden Kriterien nicht entsprechen, ggf. anzupassen oder deren Veröffentlichung komplett abzulehnen.  

Informationen für Unionsbürger aus anderen Mitgliedsstaaten zur Europawahl am 09. Juni 2024

Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie, sofern Sie in der Verbandsgemeinde Dierdorf den Hauptwohnsitz innehaben, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf

                           bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) 

einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Verbandsgemeindeverwaltung senden. (Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!) Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter

www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html

oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany

Ihre
Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf- Wahlamt -
Neuwieder Straße 7
56269 Dierdorf

Sitzungen der Wahlausschüsse zur Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zu den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Am Montag, 22.04.2024, 18.00 Uhr, endet die wahlrechtliche Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen zu den jeweiligen Kommunalwahlen (= Ausschlussfrist!).  

Die Sitzungen der Wahlausschüsse, in denen über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden wird, finden im jeweiligen Wahlgebiet innerhalb der Verbandsgemeinde Dierdorf wie folgt statt:

Wahlausschuss für Gebietskörperschaft:

Stadt Dierdorf,
23.04.2024, 17.00 Uhr
Sitzungssaal VG-Verwaltung, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf

Verbandsgemeinde Dierdorf, 23.04.2024, 18.00 Uhr
Sitzungssaal VG-Verwaltung, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf

Ortsgemeinde Großmaischeid, 23.04.2024, 18.00 Uhr
Gemeindebüro, Dierdorfer Straße 2, 56276 Großmaischeid

Ortsgemeinde Isenburg, 23.04.2024, 18.30 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 36, 56271 Isenburg

Ortsgemeinde Kleinmaischeid
, 24.04.2024, 19.00 Uhr
Bürgerhaus, Hauptstraße 32, 56271 Kleinmaischeid

Ortsgemeinde Marienhausen, 24.04.2024, 19.00 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus, Auf der Hohl 1, 56269 Marienhausen

Ortsgemeinde Stebach, 25.04.2024, 17.30 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus, Maischeider Straße 4, 56276 Stebach

Die Sitzungen der Wahlausschüsse sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf

Europawahl am 9. Juni 2024 - Absenkung des Wahlalters

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl am 9. Juni 2024 auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Informationen für Wahlvorschlagsträger zu den Kommunalwahlen 2024

Die Kommunalwahlordnung (KWO) wird derzeit durch den Verordnungsgeber an die neuen rechtlichen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes (KWG) angepasst. Voraussichtlich im Herbst ist mit dem Inkrafttreten zu rechnen.

Unabhängig von den zu erwartenden Änderungen können die derzeit gültigen Vordrucke für die von den Wahlvorschlagsträgern einzureichenden Unterlagen und Erklärungen verwendet werden. 

Parteien und politische Gruppierungen, die zu den Kommunalwahlen antreten möchten, können die erforderlichen Vordrucke zur Aufstellung von Wahlvorschlägen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Fachbereich 1.1., Wahlamt, anfordern.

Die Anforderung kann gerne per E-Mail unter wahlamt@vg-dierdorf.de erfolgen. 

Der Vordruck für die nach § 19 Absatz 3 KWG erforderliche Absichtserklärung, die neu in den kommunalwahlrechtlichen Vorschriften aufgenommen wurde, kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf ebenfalls angefordert werden.

Weitergehende Informationen im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kandidatenlisten sowie der Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der kommunalen Vertretungsorgane (Orts- und Verbandsgemeinderat) sowie zur Wahl der ehrenamtlichen Stadt-/Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher/innen entnehmen Sie bitte den amtlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf (zu gegebener Zeit), den Internetseiten des Landeswahlleiters (Link www.wahlen.rlp.de) oder nehmen Sie Kontakt mit der VG-Verwaltung, Fachbereich 1.1, Wahlamt, auf.

Terminkalender für die Kommunalwahlen  (s. PDF) 

Informationen des Landeswahlleiters für die Kommunalwahlen