7. Änd. Flächennutzungsplan Sondergebiet Tierklinik

7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Sondergebiet Tierklinik“ der Ortsgemeinde Großmaischeid

formelle Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB

Um einer ortsansässigen Tierklinik in Großmaischeid die planungsrechtlichen Grundlagen für eine zukunftssichere und wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen, hat der Ortsgemeinderat Großmaischeid in seiner Sitzung am 29.08.2024 beschlossen, den einleitenden Beschluss gemäß § 1 (3) BauGB i.V.m. § 2 (1) BauGB über die Aufstellung eines Bebauungsplanes ,,Sondergebiet Tierklinik“ zu fassen.

Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im wirksamen Flächennutzungsplan unterliegt das Plangebiet der Darstellung von Wohnbauflächen sowie Flächen für die Landwirtschaft (Acker / Grünland). Der Bebauungsplan kann demnach nicht gemäß § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Daher ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erforderlich. Die Änderung der Flächennutzungsplanung obliegt gemäß § 67 (2) GemO der Verbandsgemeinde. Entsprechend hat der Ortsgemeinderat Großmaischeid in seiner Sitzung am 29.08.2024 beschlossen, für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet Tierklinik“ eine Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 (3) BauGB entsprechend den künftigen Baugebietsfestsetzungen (Darstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Tierklinik“) bei der Verbandsgemeinde Dierdorf zu beantragen.

Der Verbandsgemeinderat Dierdorf hat daraufhin in seiner Sitzung am 05.12.2024 die Durchführung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 24.02.2025 bis einschließlich 26.03.2025 statt.

Zur formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB wird der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Sondergebiet Tierklinik“ der Ortsgemeinde Großmaischeid; bestehend aus der Planzeichnung, mit der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit

vom 20.10.2025 bis einschließlich 21.11.2025

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Dierdorf unter https://www.vg-dierdorf.de/bauen-umwelt-wirtschaft/bauen-wohnen/bauleitplanungen/laufende-verfahren/7-aend-flaechennutzungsplan-sondergebiet-tierklinik/ zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgestellt.

Ein Zugriff über das zentrale Landesportal „GeoPortal Rheinland-Pfalz“ (http://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich.

Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können die Flächennutzungsplanunterlagen auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf angefordert werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen während des angegebenen Zeitraums bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf, Fachbereich 2, 1. OG, Zimmer 118, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr) sowie nach gesonderter Terminvereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der o.a. Veröffentlichung bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden können. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: bettina.liedl@vg-dierdorf.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 3 (3) BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Zur Planung liegen bislang folgende umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen gemäß § 3 (2) Satz 1 BauGB vor:

  • Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs. 4 und 2 a BauGB als Bestandteil der Begründung u.a. mit Aussagen zu:
    • Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der Aufstellung des Bauleitplanes
    • Ziele des Umweltschutzes von Fachgesetzen und Fachplänen, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und die Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange berücksichtigt wurden (u.a. Schutzgebiete, Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald (RROP), Flächennutzungsplan)
    • Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltaus­wirkungen, die in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelt wurden (Bestandsaufnahme zu den Schutzgütern Mensch, Tier- und Pflanzenwelt, Boden und Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen)
    • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung (u.a. Nutzung natürlicher Ressourcen, Emissionen, Risiken, Auswirkungen auf das Klima)
    • Beschreibung der geplanten Maßnahmen mit denen festgestellte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert, verringert oder soweit wie möglich ausgeglichen werden sollen, sowie ggf. geplante Überwachungsmaßnahmen sowohl in der Bauphase als auch Betriebsphase 
    • in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
    • Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren
    • Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt
    • Allgemeinverständliche Zusammenfassung
  • Wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und deren Themen:
    • Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, 10.03.2025 (u.a. Verdacht auf archäologische Fundstellen, Hinweise zum Denkmalschutz)
    • Kreisverwaltung Neuwied, 25.03.2025 (u.a. Anforderungen an Löschwasserversorgung und Brandschutz)
    • Kreisverwaltung Neuwied, Landesplanerische Stellungnahmen, 10.06.2025 (u.a. Anforderungen der Landesplanung und Raumordnung, Hochwasserschutz, Abwasserbeseitigung, Prüfung von Standortalternativen, Erschließung, Belange der Landwirtschaft, Energieversorgung, Klimaschutz, Radonpotenzial)
    • Landesamt für Geologie und Bergbau, 24.03.2025 (u.a. Hinweise zu Bergbau/Altbergbau, Boden und Baugrund sowie Geologiedatengesetz)
    • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, 18.03.2025 (u.a. Abwasserbeseitigung)
    • Verbandsgemeindewerke Dierdorf, 26.03.2025 (u.a. Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser, Starkregen)


Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, 09.10.2025

gez. Manuel Seiler, Bürgermeister