Aufhebung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Pflegezentrum“ der Ortsgemeinde Großmaischeid im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung);
- Bekanntmachung des Aufhebungs- / Verfahrenseinleitungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 und § 13a (2) Nr.1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 i.V.m. § 3 (2) BauGB
Im Zusammenhang mit der Planung eines Vorhabenträgers, der auf dem Areal an der Luxemburger Straße eine Pflegeeinrichtung mit Intensivpflege und Servicewohnen errichten wollte, hatte der Ortsgemeinderat Großmaischeid in seiner Sitzung am 11.12.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Pflegezentrum“ im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Die Art der baulichen Nutzung wurde als Sonstiges Sondergebiet - SO - nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Pflegezentrum“ festgesetzt. Der Bebauungsplan wurde nach Durchführung des formellen Verfahrens mit Bekanntmachung vom 13.04.2022 zwar in Kraft gesetzt, jedoch wurde mit dem Bauvorhaben nicht begonnen.
Aktuell plant die Ortsgemeinde Großmaischeid auf einer Teilfläche des Areals den Neubau einer Kindertagesstätte. Um mögliche Verzögerungen bei der Genehmigung des Bauvorhabens zu vermeiden oder auch im Hinblick auf mögliche nachfolgende Planungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, empfiehlt es sich, den Bebauungsplan - der in der
vorgesehenen Form ohnehin nicht mehr realisiert wird - ersatzlos aufzuheben. Nach der Aufhebung des Bebauungsplanes - und dem damit verbundenen Wegfall der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen - entspricht das Gebiet dann wieder unbeplantem Innenbereich gemäß § 34 BauGB (Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) in Verbindung mit § 15 BauNVO. Damit geben künftig - statt der Festsetzungen des Bebauungsplanes - die vorhandene Bebauung in Verbindung mit der Bebauung im Umfeld im Einzelfalle vor, welche Bauvorhaben und Nutzungen als städtebaulich und immissionsschutzrechtlich verträglich zu bewerten und genehmigungsfähig sind.
Gemäß § 1 (8) BauGB gelten die Vorschriften des BauGB über die Aufstellung von Bauleitplänen analog für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung, so dass die gleichen Verfahrensschritte wie bei einem Aufstellungsverfahren durchzuführen sind. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann die Aufhebung des Bebauungsplanes -
analog zur Vorgehensweise bei der Aufstellung des Bebauungsplanes - im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (1) Nr. 1 BauGB erfolgen. Im vereinfachten Verfahren gelten die Vorschriften des § 13 (2) und (3) BauGB entsprechend. Somit kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen werden. Stattdessen wird der Öffentlichkeit - vor Durchführung des förmlichen Verfahren nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) - die Gelegenheit gegeben, sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung zu äußern. Weiterhin wird gemäß § 13a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a (1) und § 10a (1) BauGB abgesehen.
Der Ortsgemeinderat Großmaischeid hat daher in seiner Sitzung am 03.04.2025 gemäß § 1 (3) i.V.m. § 2 (1) BauGB die Aufhebung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Pflegezentrum“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.
Der Aufhebungs- / Verfahrenseinleitungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Gemäß § 13a (3) Nr. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Aufhebung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgen wird. Ebenso wird gemäß § 13a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB abgesehen.
Die Lage und Abgrenzung des Aufhebungsgebietes entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet Pflegezentrum“ und ist in dem nachfolgend abgebildeten Plan durch eine schwarz unterbrochene Linie gekennzeichnet. Die Planung umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Großmaischeid, Flur 20, Flurstücke 161/18, 109/1, 119/2, 133, 124/2, 125, 126/2, 132/2, 122, 130/2, 190/123, 128/2, 129, 131, 115/1 und 161/15. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von insgesamt 5.164 m².
Gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit bis einschließlich 25.07.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und zur Planung äußern. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (2) Nr.1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 i.V.m. § 3 (2)
BauGB wird der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Pflegezentrum“ (Planzeichnung und Textteil) in der Zeit
vom 28.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Dierdorf auf dieser Seite zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgestellt.
Ein Zugriff über das zentrale Landesportal „GeoPortal Rheinland-Pfalz“ (http://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des angegebenen Zeitraums bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf, Fachbereich 2, 1. OG, Zimmer 118, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr) sowie nach
gesonderter Terminvereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können die Bebauungsplanunterlagen auch in Papierform bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf angefordert werden.
Stellungnahmen können während der o.a. Veröffentlichung bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: bettina.liedl@vg-dierdorf.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Ortsgemeinde Großmaischeid, 10.07.2025
In Vertretung
Stefan Gilberg
1. Beigeordneter