5. Änderung Flächennutzungsplan

5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der 7. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Märker Wald / B 413“ der Stadt Dierdorf;

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und gleichzeitiger öffentlicher Auslegung

 

Anlass und Ziel der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes:

Im Zusammenhang mit konkreten Planungs- bzw. Erweiterungsabsichten im westlichen Bereich des Bebauungsplanes Gewerbepark „Märker Wald / B 413“ wurde für die Schaffung von Baurecht für großflächigen Einzelhandel eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. In der Folge hat der Stadtrat der Stadt Dierdorf in seiner Sitzung am 28.03.2019 die Aufstellung der 7. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Märker Wald / B 413“ beschlossen, welche nach Durchführung des vorgeschriebenen Verfahrens mit Bekanntmachung vom 22.01.2025 in Kraft getreten ist.

Da der Bebauungsplan jedoch nicht gemäß § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB entsprechend den künftigen Baugebietsfestsetzungen (Darstellung einer Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel) erforderlich. Entsprechend hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 05.12.2024 für den Bereich der 7. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Märker Wald / B 413“ der Stadt Dierdorf die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Dierdorf beschlossen.

Ziel der 5. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Darstellung einer Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel. Dabei basiert die Planung auf dem durch die Stadt Dierdorf beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept, welches im Planungsbereich einen zentralen Versorgungsbereich ausweist.

Nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 09.04.2025 bis einschließlich 09.05.2025 hat der Verbandsgemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.10.2025 nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen den Planentwurf gebilligt und beschlossen, die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der 7. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Märker Wald / B 413“ gemäß § 3 (2) BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen.

Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes:

Das Plangebiet befindet sich im Bereich „Märker Wald / B 413“ in der Stadt Dierdorf. Betroffen von der vorliegenden 5. Änderung des Flächennutzungsplans ist das Flurstück in der Gemarkung Dierdorf, Flur 4, Flurstücks-Nr. 33/11. Das Gebiet hat eine Größe von 7.503 m². Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgend abgebildeten Planentwurf.

Veröffentlichung der Planunterlagen:

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB wird der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der 7. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Märker Wald / B 413“ der Stadt Dierdorf; bestehend aus der Planzeichnung, mit der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit

vom 18.02.2026 bis einschließlich 20.03.2026

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Dierdorf auf dieser Seite zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgestellt.

Ein Zugriff über das zentrale Landesportal „GeoPortal Rheinland-Pfalz“ (https://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich.

Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können die Flächennutzungsplanunterlagen auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf angefordert werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen während des angegebenen Zeitraums bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf, Fachbereich 2, 1. OG, Zimmer 118, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr) sowie nach gesonderter Terminvereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der o.a. Veröffentlichung bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden können. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: bettina.liedl@vg-dierdorf.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 3 (3) BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der Veröffentlichung der Planunterlagen gem. § 3 (1) BauGB eingesehen werden:

Umweltbericht zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Märker Wald / B413“ (BNL.baubkus GbR, Büro für Naturschutz und Landschaftsökologie, Arnshöfen, September 2025), als Teil B zur Begründung zur Flächennutzungsplanänderung mit Beschreibungen und Bewertungen der Umweltauswirkungen und deren Erheblichkeit. Die o.a. Unterlagen erhalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, welche im Rahmen der Umweltprüfung im Umweltbericht dokumentiert sind:

  • Prüfung der Umweltverträglichkeit
  • Schutzgebiet und gesetzlich geschützte Biotope sowie geschützte Landschaftsbestandteile
  • Biotopverbundsflächen
  • Analyse / Berücksichtigung planungsrelevanter Umweltvorgaben aus Fachplanungen und -informationen, u.a.:
  • Flächennutzungsplan (FNP)
  • Landesplanung (LEP IV)
  • Regionalplanung (Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald)
  • Erfassung, Beschreibung und Bewertung planungsrelevanter Schutzgüter und deren Wechselwirkungen
  • Mensch und menschliche Gesundheit
  • Tiere, Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt
  • Fläche und Boden
  • Wasser und Wasserhaushalt
  • Klima und Luft
  • Landschaft und Erholung
  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
  • Kultur und sonstige Sachgüter
  • Geplante Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring), auch in Bezug auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie -flächen
  • Anfälligkeit für Unfälle/Katastrophen
  • Prognosen der Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
  • In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
  • Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
  • Allgemein verständliche Zusammenfassung
  • Bewertungsgrundlagen

 

Folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren nach § 4 (1) BauGB liegen vor und werden mit ausgelegt:

 

  1. Schreiben Kreisverwaltung Neuwied vom 15.05.2025 (Sachbezug: Verweis auf Landesplanerische Stellungnahme)
  2. Schreiben Forstamt Dierdorf vom 25.04.2025 (Sachbezug: Waldabstand)
  3. Schreiben Generaldirektion kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz vom 25.04.2025 (Sachbezug: archäologischen Fundstellen)
  4. Schreiben Landesamt für Geologie und Bergbau vom 13.05.2025 (Sachbezug: Bergbau/Altbergbau, Boden und Baugrund, mineralische Rohstoffe, Geologiedatengesetz)
  5. Schreiben Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Region Mitte vom 16.04.2025 (Sachbezug: Emissionen)
  6. Schreiben Struktur- und Genehmigungsdirektion, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 05.05.2025 (Sachbezug: Altlasten, Sturzfluten, Wasserschutzgebiet)
  7. Schreiben Verbandsgemeindewerke Dierdorf FB2.2 und 4 vom 25.04.2025 (Sachbezug: Wasserschutzgebiet, Starkregen)
  8. Schreiben Westerwald-Verein e.V. vom 16.05.2025 (Sachbezug: Wald)

 

 

Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, 05.02.2026
gez. Manuel Seiler, Bürgermeister