5. Änderung Flächennutzungsplan

5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der 7. Änderung und Teilaufhebung
des Bebauungsplanes „Märker Wald / B 413“ der Stadt Dierdorf;

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Im Zusammenhang mit konkreten Planungs- bzw. Erweiterungsabsichten im westlichen Bereich
des Bebauungsplanes Gewerbepark „Märker Wald / B 413“ wurde für die Schaffung von
Baurecht für großflächigen Einzelhandel eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

In der Folge hat der Stadtrat der Stadt Dierdorf in seiner Sitzung am 28.03.2019 die Aufstellung
der 7. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Märker Wald / B 413“ beschlossen,
welche nach Durchführung des vorgeschriebenen Verfahrens mit Bekanntmachung vom
22.01.2025 in Kraft getreten ist.

Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Aus der bisherigen Darstellung der Fläche als gewerbliche Baufläche (gemäß § 1 (1) Nr. 3
BauNVO) lässt sich ein Sondergebiet nicht entwickeln, so dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB entsprechend den künftigen Baugebietsfestsetzungen (Sonderbaufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO) erforderlich ist. Die Änderung der Flächennutzungsplanung obliegt gemäß § 67 (2) GemO der Verbandsgemeinde. Entsprechend hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 28.03.2019 beschlossen, für den betroffenen Bereich eine Änderung des Flächennutzungsplanes (5. Änderungsverfahren) gemäß § 8 (3) BauGB entsprechend den künftigen Baugebietsfestsetzungen bei der Verbandgemeinde Dierdorf zu beantragen. Ziel der 5. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Darstellung einer Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel. Dabei basiert die Planung auf dem durch die Stadt Dierdorf beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept, welches im Planungsbereich einen zentralen Versorgungsbereich ausweist.

Der Verbandsgemeinderat hat daher in seiner Sitzung am 05.12.2024 die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Dierdorf beschlossen. 

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgend abgebildeten Planentwurf.

Der Beschluss über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich der der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Märker Wald / B 413“ wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 2 (4) und § 2a BauGB wird im Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, in der
die voraussichtlichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben
und bewertet werden. Dieser wird den Unterlagen bei der formellen Beteiligung gemäß §§ 3
(2) und 4 (2) BauGB beigefügt.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB möglichst frühzeitig
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen,
die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und die
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit
im Sinne dieser Vorschrift.

Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend
aus der Planzeichnung, mit der Begründung in der Zeit 

vom 09.04.2025 bis einschließlich 09.05.2025 

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Dierdorf auf dieser Seite zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgestellt.

Ein Zugriff über das zentrale Landesportal „GeoPortal Rheinland-Pfalz“ (http://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich.

Zusätzlich liegen die Unterlagen während des angegebenen Zeitraums bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf, Fachbereich 2, 1. OG, Zimmer
118, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr,
Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr) sowie nach gesonderter Terminvereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können die Flächennutzungsplanunterlagen
auch telefonisch (Frau Lied’l, Tel.-Nr.: 02689/291-2105) oder per E-Mail (bettina.liedl@vg-dierdorf.
de) in Papierform angefordert werden.

Während der Auslegungszeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen zur Planung können im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung schriftlich oder zur Niederschrift
bis einschließlich 09.05.2025 vorgebracht werden. An die Unterrichtung und Erörterung schließt sich gemäß § 3 (1) letzter Satz BauGB die im Verfahren vorgeschriebene öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB auch an, wenn die Erörterung zu einer Änderung der Planung führt. Auf nachfolgende Bekanntmachungen wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.

Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, 27.03.2025
gez. Manuel Seiler, Bürgermeister