Lernmittelfreiheit 2026/2027

Seit dem Schuljahr 2012/13 nehmen Grundschulen in Rheinland-Pfalz ander Schulbuchausleihe teil. Für die unentgeltliche Ausleihe, für die bestimmte Einkommensgrenzen unterschritten werden müssen, werden den Kindern Antragsformulare für das Schuljahr 2026/27 im Januar über die Schule ausgegeben. Sofern dies nicht der Fall sein sollte, können Vordrucke bei den beiden Grundschulen der VG Dierdorf abgeholt, über die Homepage der VG Dierdorf oder online unter  https://bildung.rlp.de/lmf/fuer-eltern/merkblaetter-zur-schulbuchausleihe-und-antrag-auf-lernmittelfreiheit heruntergeladen werden. Solange die Kinder noch die Grundschule besuchen, sind die ausgefüllten Anträge mit den entsprechenden Nachweisen bei der jeweiligen Grundschule abzugeben und zwar bis spätestens 16. März 2026.

Sollte das Kind ab dem Schuljahr 2026/27 eine weiterführende Schule besuchen, so ist der Antrag ausschließlich dem hierfür zuständigen Schulträger fristgerecht zuzuleiten.


Dies ist z.B. für die Nelson-Mandela-Realschule plus in Dierdorf die Kreisverwaltung Neuwied, Wilhelm- Leuschner- Straße 9, 56564 Neuwied.

Verspätet eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.

Die Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe, bei der das Einkommen keine Rolle spielt und nur ein Teil des Kaufpreises als Leihgebühr erhoben wird, wird nur in der Zeit vom 08.05. bis 02.06.2026 über ein vom Land Rheinland-Pfalz eingerichtetes Internetportal möglich sein. Hierzu ergeht noch ein Elternbrief Anfang April 2026. 

Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf
Schulabteilung