Auf dem Hanfgarten Stebach

Auf dem Hanfgarten, Stebach


Aufstellung eines Bebauungsplanes „Auf dem Hanfgarten“, Ortsgemeinde Stebach, gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB;

- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB
- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Aufgrund der anhaltenden Nachfrage aus der Bevölkerung sieht die Ortsgemeinde Stebach es als wichtige Aufgabe an, neues Bauland in überschaubarer Dimension auszuweisen. Zur Sicherung einer geordneten und maßvollen Weiterentwicklung von Stebach wurden in der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates am 08.03.2022 auf Basis einer Voruntersuchung zur Standorteignung Beschlüsse zur Aufstellung der zwei Bebauungspläne „Auf dem Hanfgarten“ und „Denkmalstraße“ nach § 13b BauGB gefasst.

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Hanfgarten“ wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt entsprechend den Vorschriften des § 13b im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 (3) Satz 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

Ungeachtet der gesetzlichen Möglichkeit, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 1 BauGB von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden abzusehen, soll in einem ersten Schritt für beide Bebauungspläne eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB erfolgen. Mit den Erkenntnissen aus diesem Verfahrensschritt möchte die Ortsgemeinde anschließend entscheiden, welches Verfahren weiter fortgeführt werden soll. Nach den derzeitigen Planungsüberlegungen der Ortsgemeinde soll nur ein Baugebiet zum Abschluss gebracht werden.

Die Lage des Plangebietes „Auf dem Hanfgarten“ ergibt sich aus dem nachstehend dargestellten Bebauungs-/Erschließungskonzept (Abb. 1). Die Planbereichsgrenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind dem ebenfalls abgebildeten unmaßstäblichen Lageplan (Abb. 2) zu entnehmen. Insgesamt umfasst das Plangebiet eine Fläche von ca. 1,7 ha.

Die bislang vorliegenden Unterlagen zum Bebauungsplan „Auf dem Hanfgarten“ (Planurkunde Bebauungs-/Erschließungskonzept „Auf dem Hanfgarten“ und die gemeinsame zusammenfassende Erläuterung zum Vorverfahren der Bebauungspläne „Denkmalstraße“ / „Auf dem Hanfgarten“) liegen gemäß § 3 (1) BauGB in der Zeit

vom 22.08.2022 bis einschließlich 16.09.2022

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf, Fachbereich 2, 1. OG, Zimmer 118, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr) sowie nach gesonderter Terminvereinbarung öffentlich aus.

Darüber hinaus sind der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Planunterlagen während des Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Dierdorf hier auf dieser Seite einsehbar. Ein Zugriff über das zentrale Landesportal „GeoPortal Rheinland-Pfalz“ (www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich.

Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können die Bebauungsplanunterlagen auch telefonisch (Frau Lied’l, Tel.-Nr.: 02689/291-2105) oder per E-Mail (bettina.liedl@vg-dierdorf.de) in Papierform angefordert werden.

Anregungen zur Planung können im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung schriftlich oder zur Niederschrift bis einschließlich vorgebracht werden. An die Unterrichtung und Erörterung schließt sich gemäß § 3 (1) letzter Satz BauGB die im Verfahren vorgeschriebene öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB auch an, wenn die Erörterung zu einer Änderung der Planung führt. Auf nachfolgende Bekanntmachungen wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.

 

Ortsgemeinde Stebach, 09.08.2022
Andreas Krobb, Ortsbürgermeister