Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Isenburg für das Jahr 2011 vom 08.12.2011

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

 


§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:




§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite von bisher              

0 EUR    auf    0 EUR

verzinste Kredite von bisher           27.000 EUR    auf    9.000 EUR

 zusammen von bisher                  27.000 EUR    auf    9.000 EUR

 


§§ 3 bis 10

(werden nicht geändert)



Isenburg, den 08.12.2011

Ortsgemeinde Isenburg

 

(Werner Schüler)

Ortsbürgermeister