Einheitlicher Ansprechpartner der EU-DienstleistungsrichtlinieWas leistet der Einheitliche Ansprechpartner?Der Einheitliche Ansprechpartner (EAP) hat eine Reihe von Aufgaben: Er informiert, er berät und er kümmert sich aktiv darum, dass die Unternehmen die erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse zügig und ohne bürokratischen Aufwand für die Unternehmen erlangen. In diesen Fällen koordiniert er die Verfahren und überwacht die Fristeinhaltung. Die jeweilig zuständigen Behörden behalten ihre Zuständigkeit, sie arbeiten jedoch mit dem EAP eng zusammen.
Information und BeratungDer EAP stellt den Unternehmen allgemeine Grundinformationen zur Verfügung. Die vertiefende, qualifizierte fachliche Beratung bleibt Aufgabe der zuständigen Behörden.
- Der EAP informiert über die Anforderungen, Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit. - Der EAP stellt die Kontaktdaten der zuständigen Behörden zur Verfügung und erspart Ihnen dadurch zeitaufwändige Recherchearbeiten. - Der EAP informiert über den Zugang zu öffentlichen Registern und Datenbanken, wie zum Beispiel die Eintragung in die Handwerksrolle. - In Streitfällen teilt der EAP den Unternehmen mit, welche rechtlichen Möglichkeiten sie im Ungang mit den Behörden haben. Er bietet allerdings keine detaillierte Rechtsberatung an. - Der EAP informiert über Verbände und Organisationen, die Unternehmen und auch Kunden beraten und unterstützen können, wie zum Beispiel die Starterzentren der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern. - Der EAP informiert zudem zu allgemeinen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts.
Koordination von GenehmigungsverfahrenEine Reihe von Genehmigungsverfahren kann der EAP für Sie koordinieren. Der EAP ist in diesem Fall Kontaktstelle zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und den zuständigen Behörden. Zu diesen Verfahren gehören bundesrechtliche Genehmigungen zum Beispiel nach dem Gewerberecht und der Handwerksordnung. Über den EAP kann ein Gewerbe angemeldet oder die Eintragung in die Handwerksrolle beantragt werden. Nach rheinland-pfälzischem Landesrecht kann der EAP beispielsweise den Gastronomen bei der Beantragung der Genehmigungen zur Eröffnung und zum Führen einer Gaststätte oder bei der Beantragung von Ausnahmen vom Verbot der Feiertagsarbeit ebenso unterstützen wie auch den freiberuflich tätigen Ingenieur, der die Anzeige seiner Tätigkeit bei der Ingenieurkammer vornehmen möchte.
Die Unternehmen entscheiden über den VerfahrenswegOb Sie die Unterstützung des EAP nutzen, bleibt Ihnen als Unternehmerin oder Unternehmer selbst überlassen. Sie können Ihre Verwaltungsangelegenheiten über den EAP abwickeln lassen oder wie bisher direkt bei der zuständigen Stelle Genehmigungen beantragen. Sie können auch während des Verfahrens vom EAP zur Behörde und umgekehrt wechseln. Wichtig ist für Sie dabei auch: Die Unterstützung durch den EAP ist für Unternehmen kostenlos.
Was bleibt, wie es war?Verfahren des Baurechts fallen nicht in die Zuständigkeit des EAP. Der EAP informiert zu Arbeits- und Sozialrecht, ist aber nicht für Verfahren dieses Rechtsbereichs zuständig. Dies gilt auch für steuerrechtliche Verfahren. Im Rahmen seiner Informationsaufgaben erteilt der EAP allgemeine Auskünfte wie zum Beispiel über die Anzeigepflicht bei Beginn einer selbstständigen Tätigkeit, die Steuererklärungspflichten oder den Abgabeturnus bei der Umsatzsteuer. Er ist nicht zuständig, wenn es um Anträge auf staatliche Fördermittel geht. Hier bleiben die Fördereinrichtungen weiterhin die allein zuständige Stelle. Keine Fälle für den EAP sind Verfahren von Genehmigungen und Erlaubnissen, die sich nicht speziell an Unternehmerinnen und Unternehmer richten, sondern auf „Jedermann“ zutreffen. Dazu zählt zum Beispiel die Erneuerung des Personalausweises oder die Beantragung eines Führerscheins. Hier können Unternehmerinnen und Unternehmer die Möglichkeiten nutzen, die das „eGovernment“, also die elektronische Verwaltung, allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellt.
Wo und wie finden Sie den Einheitlichen Ansprechpartner?Die Aufgabe des EAP wird in Rheinland-Pfalz von den beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd wahrgenommen:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße 3-5 56068 Koblenz
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Friedrich-Ebert-Straße 14 67433 Neustadt an der Weinstraße
Weitere Informationen:http://sgdnord.rlp.de/aufgaben/eap www.dienstleistungsrichtlinie.rlp.de www.einheitlicher-ansprechpartner.rlp.de |